• Antrag auf Spielerlaubnis

    Erstausstellung, Vereinswechsel, int. Wechsel
  • ANGABEN ZUR PERSON (SPIELER/SPIELERIN)

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  • Antragsart

  • Erstausstellung

  • Für die Erstausstellung einer Spielberechtigung benötigen wir folgenden Nachweis. Bitte laden ihn im nachfolgenden Feld hoch:

    • Amtliches Dokument (Geburtsurkunde, Ausweis,...)
  • Für die Erstausstellung einer Spielberechtigung benötigen wir folgenden Nachweis. Bitte laden ihn im nachfolgenden Feld hoch:

    • Ausweisdokument mit Foto (Ausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel,...)
    • Meldebestätigung eines Elternteils oder Nachweis der Vormundschaft einer anderen Person
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    • Ausweisdokument mit Foto (Ausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel,..)
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  • Vereinswechsel

    Letzter Verein war in Deutschland (auch bei Reaktivierung/Statuswechsel im Verein)
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  • Internationaler Wechsel

    Letzter Verein war im Ausland
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    • Amtliches Dokument (Geburtsurkunde, Ausweis,...)
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    • Ausweisdokument mit Foto (Ausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel,...)
    • Meldebestätigung eines Elternteils oder Nachweis der Vormundschaft einer anderen Person
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  • Digitaler Spielerpass

    (DFBNET, Foto, Datenverarbeitung - Basisinformationen)
  • Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Spielbetriebs, inkl. Erteilung und Prüfung der Spielerlaubnis, werden die Spielerstamm- und spielberichtsdaten sowie ein zwingend durch den Verein hochzuladendes Spielerfoto vom NFV elektronisch im DFBnet (insbes. digitaler Spielerpass“ und "Spielbericht") auf der Grundlage des Rechtsverhältnisses „Spielerlaubnis“ verarbeitet (Art. 6 (1) b DSGVO) und die Stammdaten im berechtigten Interesse (Vermeidung von Doppelregistrierungen) an DFB und FIFA (Schweiz) übermittelt (Art. 6 (1) f DSGVO Das DFBnet ist nicht öffentlich zugänglich und das Foto nur für bestimmte Funktionsträger anlassbezogen sichtbar. Das Foto kann vom Verein aufgenommen oder spielerseitig bereitgestellt werden. Mit der Bereitstellung des Fotos wird dem Verein und dem NFV für die Dauer der rechtmäßigen Verarbeitung ein einfaches, räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht am Foto eingeräumt, dem keine Rechte Dritter entgegenstehen dürfen. Andernfalls ist die Teilnahme am Spielbetrieb grds. nicht möglich.

    Eine über die nicht-öffentliche DFBnet-Nutzung hinausgehende mediale Veröffentlichung (insb. FUSSBALL.DE) ist jedoch optional, sodass dagegen widersprochen bzw. die dafür teilw. notwendige Einwilligung ohne Nachteile für die Spielerlaubnis verweigert werden kann (s. Seite 2).

    Umfassende Informationen nach Art. 13 DSGVO sind über spielerdaten.nfv.de bzw. den QR-Code jederzeit abrufbar. Sie können auch vom Verein als Anlage zu diesem Formular bereitgestellt werden.

  • Unterschriften

  • Der Spieler/Die Spielerin und der Verein versichern die Richtigkeit aller vorstehenden Angaben und bestätigen, dass der Spieler / die Spielerin Mitglied des antragstellenden Vereins ist. Der Spieler/Die Spielerin und der Verein erkennen die Satzung und die Ordnungen des NFV, des DFB sowie die der übergeordneten Verbände an und unterwerfen sich diesen.

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  • OPTIONAL – Bei Vereinswechsel

    Vollmacht zur Online-Abmeldung beim bisherigen Verein
  • Mit der Eintragung des Datums und der Unterschrift wird der antragstellende („aufnehmende“) Verein bevollmächtigt, die erforderliche Abmeldung der Spielerlaubnis des Spielers/der Spielerin bei seinem/ihrem bisherigen („abgebenden“) Verein im Rahmen der Online Antragstellung „Vereinswechsel“ im DFBnet vorzunehmen (sog. „stellvertretende Abmeldung

  • Hinweise:

    • Diese verbandsrechtliche Abmeldung vom Spielbetrieb stellt keine Kündigung der Mitgliedschaft im abgebenden Verein dar (ggf. muss separat gekündigt werden
    • Diese Abmeldung wird immer mit der Eingabe im DFBnet (durch den aufnehmenden Verein) sofort wirksam – die Spielerlaubnis beim abgebenden Verein endet mit Ablauf des Tages. Eine Datierung in die Vergangenheit oder Zukunft ist bei der Eingabe ins DFBnet nicht möglich.
    • Eine stellvertretende Abmeldung ohne diese Vollmacht oder vor dem nachstehenden Datum verstößt gegen die Bestimmungen der Spielordnung, führt in der Regel zur Unwirksamkeit der Abmeldung und wird nach Anhang 2 Ziff. IV SpO sanktioniert!
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  • Optional - Alle Antragsarten

    Veröffentlichungen Fußball.de u.a. - Zusätzliche Einwilligungen - Widerspruch
  • Der Vor- und Nachname des Spielers/der Spielerin (ab 16 Jahre) sowie die Daten aus dem Spielbericht können vom NFV und Dritten, insbesondere auf FUSSBALL.DE, zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit aufgrund des berechtigten Interesses (Art. 6 (1) f DSGVO) veröffentlicht werden, sofern der Spieler/die Spielerin nicht wirksam widersprochen hat. Der Widerspruch kann jederzeit und ohne Nachteile ggü. dem eigenen Verein oder dem NFV erfolgen.

    Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren erfolgt eine Veröffentlichung des Vor- und Nachnamens jedoch nur, wenn eine gesonderte Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (Art. 6 (1) a DSGVO) vorliegt. Eine Teilnahme am Spielbetrieb ist auch ohne diese Einwilligung möglich.

    Ich bzw. wir willige(n) als gesetzliche/r Vertreter/in in die Veröffentlichung des Vor- und Nachnamens der Spielerin / des Spielers sowie der Spielberichtsdaten (insbes. Aufstellung, Ein-/Auswechselungen, Karten, erzielte Tore, sonstige Spielereignisse) einschließlich statistischer Auswertungen ein und ermächtige(n) den Verein, den entsprechenden Veröffentlichungsvermerk im DFBnet zu setzen.

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  • Die Veröffentlichung des Spielerfotos zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. auf FUSSBALL.DE) erfolgt altersunabhängig bei allen Spielern/Spielerinnen nur, wenn dafür eine Einwilligung vorliegt (Art. 6 (1) a DSGVO) und die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden. Eine Teilnahme am Spielbetrieb ist auch ohne diese Einwilligung möglich.

    Ich bzw. wir willige(n) in die Veröffentlichung des Spielerfotos zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit durch den Verein, den NFV sowie die DFB GmbH & Co. KG ein und räume(n) dazu jeweils das einfache, räumlich unbegrenzte und zeitlich auf das Bestehen einer wirksamen Einwilligung begrenzte Nutzungsrecht an diesem Foto ein und ermächtige(n) den Verein, den entsprechenden Veröffentlichungsvermerk im DFBnet zu setzen.

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  • Die jeweilige Einwilligung kann für die Zukunft jederzeit ggü. dem eigenen Verein oder dem NFV widerrufen werden, ohne dass dadurch Nachteile für den Spieler entstehen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der jeweiligen Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

    Der Verein darf im DFBnet nur solche Einwilligungs-/Veröffentlichungsvermerke eintragen, die ihm tatsächlich vorliegen und muss bei ihm gegenüber mitgeteilten Widersprüchen oder widerrufenen Einwilligungen die entsprechenden Vermerke im DFBnet unverzüglich vornehmen bzw. entfernen und so den NFV in Kenntnis setzen.

    Umfassende Informationen nach Art. 13 DSGVO sind über spielerdaten.nfv.de bzw. den QR-Code jederzeit abrufbar. Sie können auch vom Verein als Anlage zu diesem Formular bereitgestellt werden.

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