Hinweis: Wenn es für ein Sondereigentum mehrere Eigentümer gibt (zum Beispiel bei Ehepaaren) und nur eine Person an der Versammlung teilnimmt, benötigt die an der Versammlung teilnehmende Person zur Ausübung des Stimmrechts die Vollmacht der übrigen Eigentümer.Andernfalls kann das Stimmrecht nicht gewertet werden.