Für die Zulassung zur Prüfung müssen Sie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung (Ausbildung zählt nicht dazu) in einem medizinischen oder sozialen Beruf nachweisen. Zwei Jahre davon müssen als ZahntechnikerIn EFZ oder gleichwertig (mit Gleichwertigkeitsbestätigung) sein.
Bitte tragen Sie nachfolgend Ihre relevanten Berufserfahrungen ein, um die geforderten fünf Jahre nachzuweisen.
Im nachfolgenden Schritt müssen die entsprechenden Arbeitszeugnisse zu der/den erwähnten Berufserfahrung(en) hochgeladen werden.