• UNFALLDATENAUFNAHME

    BUCHHOLZ BENSBERG Rechtsanwälte
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    Damit wir Ihre Ansprüche möglichst zeitnah bei der Versicherung stellen können, benötigen wir von Ihnen entsprechende Angaben. In der Regel stellen wir den Anspruch nach Erhalt der Unfallaufnahme innerhalb von 24h, sodass wir ggf. bereits vor Gutachtenerstellung und Schadenmeldung des Gegners tätig werden können und wir somit bei der Regulierung wertvolle Zeit für Sie gewinnen können.

    Die von Ihnen eingegebenen Daten gehen uns verschlüsselt zu. Gerne vermitteln wir einen zuverlässigen und fachkundigen Sachverständigen!

     

  • I. Angaben Halter / Mandant

  • Wer ist Halter?
  • Vorsteuerabzug
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vollkasko
  • Eigentum / Finanzierung
  • Schadenart /-beseitigung
  • Vorschaden
    • Vorschaden 
    • Wurde das Kfz laut Kaufvertrag unfallfrei erworben?
    • Ende Vorschaden 
    • II. Angaben Gegner

    • Schadenverursacher
    • III. Angaben Unfall

    • Unfalltag
       . .
      2 digit day, 2 digit month, 4 digit year
    • Hat die Polizei den Unfall aufgenommen?
    • Foto erstellen / Fotos durchsuchen
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    • IV. Unterschrift / Erklärungen

    • Erklärungen / Unterschrift
    • Datum
       . .
      2 digit day, 2 digit month, 4 digit year
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