• Winterlager 2027

    Winterlager 2027

    02.-05. Januar 2027 in Seifriedsberg
  • Hiermit melde ich mein Kind/mich verbindlich für das Winterlager der DJK Sportjugend im DV Augsburg vom 02. bis 05. Januar 2027 in Seifriedsberg an:

  • Teilnehmer/in wohnhaft in Bayern
  • Geburtsdatum*
     . .
  •  -
  •  -
  • DJK-Mitglied?*
  • Benötigte Leih-Skiausrüstung
  • Helmgröße
  • Ist bereits eine Haftpflichtversicherung vorhanden?*
  • Ernährung*

  • Skikönnen*
  • Buseinstieg in (Abfahrtszeiten und Rückfahrtszeiten werden noch genauer bekanntgegeben. Abfahrt ca. 8:00, Ankunft ca. 16:00)*
  • Die Anmeldung ist nur wirksam, wenn die Teilnehmergebühren und die Kosten für die Ausrüstung bis zum 13. November überwiesen sind UND das unterschriebene Rückmeldeformular (Dieses erhalten Sie nach der Anmeldefrist) bis 20. November bei uns eingegangen ist.

     

    Die Bankverbindung lautet:

    DJK DV Augsburg

    IBAN: DE04 7509 0300 0000 1328 45

    Liga-Bank eG

    Verwendungszweck: Winterlager 2027 + Name des Kindes

  • Ich bin mit der Verwendung von Fotos gemäß den unten aufgeführten Hinweisen einverstanden*
    • Datenschutzhinweise 
    •  

      Im Rahmen der Veranstaltung möchten wir Sie darauf hinweisen, dass mit den von Ihnen gemachten personenbezogenen Daten sorgsam und diskret umgegangen wird. Wir verwenden diese Daten ausschließlich zur Ausübung unserer Tätigkeiten während der Veranstaltung und würden diese gerne aus rechtlichen Gründen (bei Unfällen/Versicherungsfällen etc.) und zum Zwecke der Werbung (Übungsleiter-Ausbildung, Sommercamp etc.) speichern und auf unbestimmte Zeit aufbewahren.

      WICHTIG: Sie können die Art der gespeicherten Daten jederzeit bei uns abfragen und unter der Adresse DJK DV Augsburg, Don-Bosco-Platz 3, 86161 Augsburg auch die Löschung beantragen.

       

      Alle Mitarbeiter des DJK Diözesanverbandes Augsburg (DVA) sowie die im DVA ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter und Funktionsträger, die Daten über Einzelpersonen verarbeiten oder von diesen Daten Kenntnis erlangen, sind nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz, bzw. ab dem 25.05.2018, nach Art 32 (4) Datenschutzgrundverordnung zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet. Jeder einzelne Mitarbeiter des DVA sowie jeder ehrenamtlich Tätige wird bei der Aufnahme seiner Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.

       

      Personenbezogene Daten sind alle die Daten, in denen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder aus den Dateninhalten bestimmbaren Person, abgespeichert sind. Dazu gehören beispielsweise Adressen, Bankverbindungen, das Geburtsdatum, Telefonnummern.

       

      Das Datengeheimnis erfasst jede Form der Datenverarbeitung, wie die Erhebung und Erfassung von personenbezogenen Daten, die Auswertung von personenbezogenen Daten, die Weitergabe von Gesundheitsdaten (Allergien etc.).

       

      Geschützt sind alle in Dateien gespeicherten Angaben, die sich auf eine bestimmte einzelne Person oder durch zusätzliches Wissen bestimmbare Einzelperson beziehen.

       

      Keine im DVA tätige Person, gleichgültig ob Mitarbeiter oder ehrenamtlich Tätiger darf geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen, als dem zur jeweiligen rechtmäßigen vertraglichen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck erheben, verarbeiten, anderen bekannt bzw. zugänglich machen oder in sonstiger Weise nutzen.

       

      Personenbezogene Daten dürfen auch nicht für private Zwecke genutzt werden. Deshalb ist es grundsätzlich verboten, personenbezogene Daten auf Datenträger, USB-Sticks oder mobile DV-Systeme (Notebooks) zu kopieren und diese Datenträger aus dem Unternehmen herauszubringen. Auch die Anfertigung von Screenshots ist nicht zulässig.

       

      Das Verbot der Bekanntgabe von personenbezogenen Daten gilt gleichermaßen für die Weitergabe dieser Daten an externe Stellen, wie auch an andere Mitarbeiter des DVA, die für die Erledigung ihrer vertragsgemäßen Aufgaben diese Daten nicht benötigen.

    • Hinweise zur Verwendung von Fotos 
    • Wir würden gerne Bilder der Veranstaltung veröffentlichen. Mit einem Klick auf „Ja“ erklären sie sich damit einverstanden, dass von ihrem Kind bei der Veranstaltung gemachte Fotos für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Verwendung auf der Homepage (www.djk-dv-augsburg.de), in Druckerzeugnissen (Flyern, Sportplus u.ä.) und in Social Media (Facebook-Seite, Instagram u.ä. der DJK Sportjugend DV Augsburg). Diese Bilder werden im Internet auf unbestimmte Zeit verfügbar sein. Die Veröffentlichung der Fotos erfolgt grundsätzlich OHNE namentliche Nennung der abgebildeten Personen.

      WICHTIG: Diese Erlaubnis kann jederzeit zurückgezogen werden. Es entstehen keine Nachteile bei einer Weigerung der Zusage.

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