Im Rahmen der Veranstaltung möchten wir Sie darauf hinweisen, dass mit den von Ihnen gemachten personenbezogenen Daten sorgsam und diskret umgegangen wird. Wir verwenden diese Daten ausschließlich zur Ausübung unserer Tätigkeiten während der Veranstaltung und würden diese gerne aus rechtlichen Gründen (bei Unfällen/Versicherungsfällen etc.) und zum Zwecke der Werbung (Übungsleiter-Ausbildung, Sommercamp etc.) speichern und auf unbestimmte Zeit aufbewahren.
WICHTIG: Sie können die Art der gespeicherten Daten jederzeit bei uns abfragen und unter der Adresse DJK DV Augsburg, Don-Bosco-Platz 3, 86161 Augsburg auch die Löschung beantragen.
Alle Mitarbeiter des DJK Diözesanverbandes Augsburg (DVA) sowie die im DVA ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter und Funktionsträger, die Daten über Einzelpersonen verarbeiten oder von diesen Daten Kenntnis erlangen, sind nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz, bzw. ab dem 25.05.2018, nach Art 32 (4) Datenschutzgrundverordnung zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet. Jeder einzelne Mitarbeiter des DVA sowie jeder ehrenamtlich Tätige wird bei der Aufnahme seiner Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
Personenbezogene Daten sind alle die Daten, in denen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder aus den Dateninhalten bestimmbaren Person, abgespeichert sind. Dazu gehören beispielsweise Adressen, Bankverbindungen, das Geburtsdatum, Telefonnummern.
Das Datengeheimnis erfasst jede Form der Datenverarbeitung, wie die Erhebung und Erfassung von personenbezogenen Daten, die Auswertung von personenbezogenen Daten, die Weitergabe von Gesundheitsdaten (Allergien etc.).
Geschützt sind alle in Dateien gespeicherten Angaben, die sich auf eine bestimmte einzelne Person oder durch zusätzliches Wissen bestimmbare Einzelperson beziehen.
Keine im DVA tätige Person, gleichgültig ob Mitarbeiter oder ehrenamtlich Tätiger darf geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen, als dem zur jeweiligen rechtmäßigen vertraglichen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck erheben, verarbeiten, anderen bekannt bzw. zugänglich machen oder in sonstiger Weise nutzen.
Personenbezogene Daten dürfen auch nicht für private Zwecke genutzt werden. Deshalb ist es grundsätzlich verboten, personenbezogene Daten auf Datenträger, USB-Sticks oder mobile DV-Systeme (Notebooks) zu kopieren und diese Datenträger aus dem Unternehmen herauszubringen. Auch die Anfertigung von Screenshots ist nicht zulässig.
Das Verbot der Bekanntgabe von personenbezogenen Daten gilt gleichermaßen für die Weitergabe dieser Daten an externe Stellen, wie auch an andere Mitarbeiter des DVA, die für die Erledigung ihrer vertragsgemäßen Aufgaben diese Daten nicht benötigen.