Beitrittserklärung AKTIV - Schliser Ofen-Manufaktur FC SCHLINS Logo
  • BEITRITTSERKLÄRUNG Schliser Ofen-Manufaktur FC SCHLINS

    Anmeldung Vorarlberg Fußballverband (Version 07/2025)
  • FC Schlins, Untere Au 2, 6824 Schlins

    ZVR 206827896 www.fc-schlins.at
  • Beitrittserklärung FC Schlins

    Mitgliedsdaten / AntragstellerIn:

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  • Bei minderjährigen AntragstellerInnen -
    Daten Erziehungsberechtigte/Träger der elterlichen Verantwortung:

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  • Mitgliedschaft

  • AKTIVE MITGLIEDSCHAFT

  • Der jährliche Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder für die Saison 2025/2026 beträgt:

    • Bambini/U07/U08 = €  40,00
    • ab U09 = € 120,00  

    Die oben angeführten Mitgliedsbeiträge ab der Saision 2024/2025 wurden in der 43. JHV am 21. März 2024 beschlossen. Die Mitgliedsbeiträge können durch Beschluß in einer Vereinsversammlung angepasst werden.

  • PASSIVE MITGLIEDSCHAFT

  • Der jährliche Mitgliedsbeitrag für passive Mitglieder für die Saison 2025/2026 beträgt:

    • Passiv = € 20,00
    • GönnerInnen-Karte passiv* = € 130,00
      * inkl. 1 Getränk pro Heimspielwochende der 1. KM - frei konsumierbar

    Die oben angeführten Mitgliedsbeiträge ab der Saision 2024/2025 wurden in der 43. JHV am 21. März 2024 beschlossen. Die Mitgliedsbeiträge können durch Beschluß in einer Vereinsversammlung angepasst werden.

  • Die Vereinszugehörigkeit beginnt frühestens mit der Übermittlung der Beitrittserklärung an den FC Schlins.

    Der FC Schlins kann die Annahme der Mitgliedschaft ohne Nennung von Gründen verweigern.

    Die Vereinsmitgliedschaft ist unbefristet und bleibt mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten bis zum ordnungsgemäßen Vereinsaustritt aufrecht. 

    Nach Beendigung der aktiven Tätigkeit in einer der o.a. Mannschaften, wird die Mitgliedschaft in eine passive Mitgliedschaft umgewandelt. Diese läuft bis zu einem Vereinsaustritt weiter.

    Ein Vereinsjahr beginnt am 01.08. eines Jahres und endet mit dem 31.07. des darauffolgenden Jahres.

    Ein Vereinsaustritt ist lt. Statuten (im laufenden Vereinsjahr) nur zum 31.07. eines Jahres möglich. Offene (noch nicht bezahlte) Mitgliedsbeiträge für das laufende Vereinsjahr werden jedoch jedenfalls vorgeschrieben.

    Der Vereinsaustritt kann nur über das ebenfalls auf der FCS-Homepage verlinkte AUSTRITTSFORMULAR erklärt werden und muss spätestens bis 14 Tage vor dem oben angeführten Stichtag beim Verein eingehen.

  • Risiko und Haftung

  • Der FC Schlins (im folgenden kurz "wir/uns") weist darauf hin, dass die Teilnahme am Trainings- und Meisterschaftsbetrieb auf eigene Gefahr erfolgt. Wir übernehmen keine Verantwortung für Unfälle und Sachschäden am Weg zur und von der Trainings-/Spielstätte, sowie an der Trainings-/Spielstätte selbst. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich auch auf Wettbewerbsteilnahmen, den jeweiligen Austragungsort betreffend sowie die dafür notwendigen Reisewege.

    Für SpielerInnen die früher als zum vereinbarten Zeitpunkt (Trainingsbeginnzeit) am Trainingsort verweilen, wird keine Haftung übernommen. 

    In diesem Zusammenhang behalten wir es uns vor, Kinder und Jugendliche, die nicht den Anweisungen der TrainerInnen folgen, die sich ungebührlich verhalten oder die durch ihr Verhalten die Gesundheit anderer gefährden, vom Trainings-/Spielbetrieb auszuschließen. Je nach Alter können die SpielerInnen selbständig nach Hause gehen oder sie werden, nach Verständigung durch die TrainerInnen, von den Eltern/Erziehungsberechtigten, abgeholt.

    Bei den Trainings wird auf Sicherheit größten Wert gelegt. Trotzdem lässt sich bei der Ausübung von Sport ein gewisses Unfallrisiko nicht ausschließen. Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle, die bei der Ausübung des Sports im Rahmen unserer Trainings- und Spieleinheiten passieren. Das Risiko bei der Sportausübung tragen immer die SportlerInnen selbst. 

    Trainings-/SpielteilnehmerInnen sind nicht über uns unfallversichert!

    Wir übernehmen weiters keine Haftung für entwendete Wertgegenstände auf der Sportanlage, für Schäden/Diebstahl an privater Sportausrüstung, sowie an mutwillig beschädigter Einrichtung der Trainings- und Spielstätten.

    Sollte die Umkleidekabine nicht absperrbar sein, sollten die Wertgegenstände mit auf den Sportplatz in den persönlich einsehbaren Nahbereich mitgenommen werden. 

  • Einwilligungserklärungen

  • Information zur Datenweitergabe an Fach- bzw. Dachverbände/Gemeide/Land:
    Ich nehme zur Kenntnis, dass im Fall der Teilnahme an Wettkämpfen eine Übermittlung personenbezogener Daten an Fach- bzw. Dachverbände zur Abwicklung dieser Wettkämpfe gegebenenfalls erforderlich sein kann. Darüber hinaus erkläre ich mich damit einverstanden, dass die mit diesem Formular erhobenen Daen zu den in der Datenschutzerklärung/in den Informationen über die Verwendung personenbezogener Daten angeführten Zwecken auch an den/die

    • Österreichischen Fußball Bund (ÖFB)
    • Voarlberger Fußballverband (VFV)
    • Allgemeiner Sportverband Österreich (ASVÖ)
    • Gemeinde Schlins
    • Land Vorarlberg

    weitergegeben werden dürfen.

    Nutzung Foto-/Videoaufnahmen:
    Hiermit erkläre ich mich damit einverstande, dass während der Sport- bzw. Wettkampfausübung bzw. bei Vereinsveranstaltungen (z.B. Hallenturnier/Fussballcamp/Trainings/Spielen etc.) Foto- bzw. Videoaufnahmen von mir zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins angefertigt, zu diesem Zwecke eingesetzt und in sozialen Medien veröffentlicht werden dürfen.

    Informationen über die Verwendung personenbezogener Daten/Datenschutzerklärung:
    Mit meiner Unterschrift nehme ich zur Kenntnis, dass meine personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, fallweise Vor- und Nachnamen des/der Erziehungsberechtigte(n), Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, PLZ, Ort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Eintrittsdatum, Art der Mitgliedschaft u.ä.) auf vertraglicher Grundlage/Mitgliedschaft innerhalbe des Vereins/Verbandes elektronisch und manuell verarbeitet werden und zur Förderungsbeantragung beim ÖFB, VFV, der Gemeinde Schlins und beim Land Vorarlberg verwendet/weitergeben werden dürfen.

    Allgemein:
    Ich akzeptiere mit meiner Unterschrift die aktuell gültigen Statuten des FC Schlins sowie die Platz-/Hausordnung des FC Schlins. Die vollständigen Bestimmungen stehen unter www.fc-schlins.at zur Verfügung oder sind bei den FunktionärInnen des Vereins zu beziehen. Für alle Fragen zur Vereinsmitgliedschaft und zum Datenschutz stehen mir darüber hinaus die Obmänner/Obfrauen des FC Schlins zur Verfüfung - siehe dazu unter www.fc-schlins.at .

  • Ich nehme die oben stehenden Erläuterungen zur

    • Mitgliedschaft
    • Risiko und Haftung
    • Einwilligungserklärungen

    zur Kenntnis.

    Ich kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen meine Beitrittserklärung zurückziehen/von meinem Beitritt zurücktreten.
    Dazu bitte das nebenstehend verlinkte Austrittsformular verwenden: Austrittserklärung FC Schlins

    Ich versichere, dass ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und richtig gemacht habe.

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  • SEPA-Basislastschrift/Einzugsermächtigung:

    Bitte erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung - sie erleichtern uns dadurch die Vorschreibung des jährlichen Mitgliedsbeitrages sehr. Vielen Dank!
  • SEPA-Lastschriftmandat: 

    Ich ermächtige hiermit den FC Schlins, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom FC Schlins auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

    Hinweis:
    Ich kann innerhalb von 56 Tagen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 

    Die Mitgliedsbeitragszahlung erfolgt 1 x jährlich durch Bankeinzug (April/Mai).  

    Zahlungsempfänger:

    FC Schlins, Untere Au 2, 6824 Schlins
    Raiffeisenbank im Walgau
    BIC:   RVVGAT2B458
    IBAN: AT38 3745 8000 0243 4066   (leserlich)
    IBAN: AT383745800002434066   (kopierbar)

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  • Unterlagen für die Anmeldung beim Vorarlberger Fußballverband (VFV)

    --> für aktive Mitglieder ab der U07 Pflicht

  • Ablauf der Anmeldung beim VFV:

    Wenn alle notwendigen Unterlagen (siehe unten) beim FC Schlins vorliegen, kann durch den FC Schlins der VFV-Anmeldeschein erstellt und an die Antragstellerin übergeben/übermittelt werden.

    Dieser VFV-Anmeldeschein ist dann von der/vom SpielerIn (bei minderjährigen Personen auch von einer erziehungsberechtigten Person) zu unterschreiben.

    Weiters ist auf dem VFV-Anmeldeschein von einer Ärztin/einem Arzt die sportliche Tauglichkeit zu bestätigen (Arztstempel + Unterschrift).

    Der vollständig ausgefüllte VFV-Anmeldeschein ist dann wieder an die/den TrainerIn bzw. an den FC Schlins zu retournieren.

    Der Anmeldeschein wird von uns wieder im VFV-System eingepflegt und nach einer Prüfung durch den VFV wird der SpielerInnenpass dann freigegeben.

  • Benötigte Unterlagen für Anmeldung beim VFV/ÖFB:

    AntragstellerIn hat Österreichische Staatsbürgerschaft

    SpielerIn:

    • Passfoto (wenn möglich in digitaler Form - im Format jpg/jpeg)
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepas oder Personalausweis

    AntragstellerIn hat KEINE Österreichische Staatsbürgerschaft

    SpielerIn:

    • Passfoto (wenn möglich in digitaler Form - im Format jpg/jpeg)
    • Geburtsurkunde bzw. Pass oder Asylausweis
    • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepas oder Personalausweis oder Asylausweis
    • Wohnsitzbestätigung (nicht älter als 3 Monate)

    zusätzlich von den Eltern:

    • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepas oder Personalausweis oder Asylausweis
    • Wohnsitzbestätigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Dateien wählen
    Dateien hierher ziehen
    Datei wählen
    Cancelof
  • Informationspflicht gem. Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG

    Zusammenfassung:

    Beitrittserklärung zum Verein "Schliser Ofen-Manufaktur FC Schlins" 

    ERNE FC Schlins     ZVR-Zahl: 206827896
    Vereinsanschrift:    FC Schlins
                                  6824 Schlins, Untere Au 2
    Postanschrift:         FC Schlins, z.H. Rene Fröhle
                                  6824 Schlins, Kreuzstraße 3
    www.fc-schlins.at

    Obmänner:
    FRÖHLE Rene                  info@elektrodesign.at 
    MALIN Christian              christian.malin@gmx.at 
    FORSCHINGER Klaus       klaus.forschinger@fc-schlins.at 

    Mitgliedsbeiträge werden durch die Jahreshauptversammlung beschlossen; gültig jeweils für ein Vereinsjahr (01.07. – 30.06. des Folgejahres)

    Aktuell geltende Mitgliedsbeiträge (2025/2026):
    ·         Mitglied Aktiv bis inkl. U8            €   40,00
    ·         Mitglied Aktiv ab U09                  € 120,00
    ·         Mitglied Passiv                           €    20,00
    ·         Mitglied Gönner                          € 120,00

    Der Mitgliedsbeitrag wird einmal jährlich fällig (März/April)
    ·         durch Rechnungsstellung und ist innerhalb von 14 Tagen einzubezahlen
    ·         wird (wenn erteilt) über Bankeinzug vorgenommen   

    Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vereinsbeitritt ohne Angaben von Gründen - hat schriftlich zu erfolgen.

    Austritt lt. Vereinsstatuten (siehe Vereinshomepage www.fc-schlins.at) bis spätestens 16.07. eines laufenden Vereinsjahres möglich

    Der Rücktritt-/Austritt hat über das Online auf der Vereinshomepage zur Verfügung gestellte Austrittsformular, per E-Mail (siehe oben bei Obmänner) oder per Schreiben an die oben angeführte Postanschrift des Vereins zu erfolgen.

    Das Kündigungsschreiben per Post/per E-Mail hat zu enthalten.
    - Name und Anschrift des Mitglieds
    - Offizieller Name und Adresse des Vereins
    - Datum des Kündigungsschreibens
    - Frist, zu der die Mitgliedschaft beendigt wird
    - evtl. Widerruf Bankeinzug (wenn erteilt worden)
    - Persönliche Unterschrift des Mitglieds/Erziehungsberechtigten bei postalischer  Übermittlung

    Offene, noch nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge werden jedenfalls noch vorgeschrieben/ eingezogen.

    Ist ein Vereinsmitglied nicht mehr aktiv tätig, wandelt sich die Mitgliedschaft automatisch in eine passive Mitgliedschaft um (siehe Statuten).

    Die Mitgliedschaft ist unbefristet und wird erst durch einen Vereinsaustritt beendet.

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