Auch wenn grundsätzlich die Finanzverwaltung die Beweislast einer Privatnutzung trägt, raten wir dringend zur Führung eines Fahrtenbuchs soweit Sie wirklich behaupten möchten, dass für dieses Fahrzeug jegliche Privatnutzung ausgeschlossen ist!
Für die tatsächliche Durchsetzung bei Prüfungen und Finanzgerichten übernehmen wir keine Garantie und schließen jegliche Haftung aus.