(1) Für Neuzulassung, Mit Halterwechsel und Ohne Halterwechsel ist bei Beauftragung eine Anzahlung von 50,00 € fällig. Der Restbetrag von 200,00 € ist erst nach Abschluss des Zulassungsvorgangs (Eintragung des Empfangsbevollmächtigten bei der zuständigen Zulassungsbehörde) fällig. Das Entgelt für eine technische Änderung im Zusammenhang mit der Zulassung/Eintragung ist zusammen mit dem Restbetrag fällig. Die Entgelte für technische Änderung im Nachgang, Änderung auf Saisonkennzeichen und Abmeldung vor Ort sind unmittelbar mit Beauftragung fällig.
(2) Das jährliche Serviceentgelt ist erstmals mit Eintragung des Empfangsbevollmächtigten und sodann alle weiteren 12 Monate im Voraus fällig.
(3) Bei abweichendem Aufwand oder besonderen Konstellationen behält sich der Empfangsbevollmächtigte vor, ein gesondertes Individualangebot zu unterbreiten. Dieses bedarf der Textform und ist Bestandteil der Vereinbarung, sobald der Halter es bestätigt.
(4) Preisänderungen werden dem Halter spätestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Halter der Anpassung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gilt die Anpassung als angenommen. Bei Widerspruch ist jede Partei berechtigt, die Vereinbarung zum Wirksamkeitsdatum der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen.
(5) Zusätzlich können Kosten für die Kennzeichen anfallen. Die aktuellen Preise sind im Bestellformular hinterlegt und können sich ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.
(6) Die Versandkosten für ein normales Einschreiben sowie für ein einfaches versichertes Paket innerhalb Deutschlands sind im Preis enthalten. Expressversand und Versand ins Ausland werden gesondert berechnet. Die aktuellen Preise sind dem Bestellprozess zu entnehmen.