Bitte beachten Sie, dass die meisten KFZ-Reparaturwerkstätten und Autohäuser die Möglichkeit haben, Glasschäden direkt mit dem Versicherer abzurechnen.
In diesem Fall benötigen wir keine Unterlagen.
Nennen Sie dem Autohaus einfach Ihre Vertragsnummer und die Versicherungsgesellschaft. Dann kann der Schaden direkt abegrechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass Schäden durch Blitz, Überspannung oder Ausfall der Photovoltaikanlage eine positive Bestätigung des Wetterdienstes nötig ist. Alternativ müssen Schäden in der näheren Umgebung nachgewiesen werden.
Hier arbeiten alle Versicherer nach dem selben Standard. Aussagen oder Bestätigungen von Handwerkern haben hier keine Aussagekraft.
Bitte beachten Sie, dass sich bei einem Rechtsstreit Ihr Rechtsanwalt beim Versicherer eine sogenannte Deckungszusage einholen muss. Wir können keine Deckung bestätigen, da wir keine Juristen sind.
Hier arbeiten alle Versicherer nach dem selben Standard. Rechnungen die ohne vorherige Deckungszusage eingereicht werden müssen erst gepürft werden und im schlimmsten Fall übernimmt der Versicherer die Kosten nicht.
Besprechen Sie das bitte mit dem Anwalt Ihrer Wahl.