G0100 - Rehabilitationsantrag der Deutschen Rentenversicherung Logo
  • Informationen zum Antragsprozess

  • Ihr Weg zur Rehabilitation mit MAINTAIN

    Wir bei MAINTAIN möchten Ihnen den Weg zur Rehabilitation so einfach wie möglich gestalten! Daher haben wir den Antrag auf medizinische Rehabilitation für Sie vorbereitet und bestimmte Abschnitte bereits vorausgefüllt.

    Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, leiten wir den ausgefüllten Antrag an unsere Gesundheitslotsen weiter, die es für Sie nach Richtigkeit überprüfen. Wir werden uns anschließend bei Ihnen melden.

    So einfach geht's:

    1. Persönliche Daten: Überprüfen Sie Ihre persönlichen Daten und Angaben zur Krankenversicherung.
    2. Dokumente hochladen: Laden Sie relevante medizinische Dokumente hoch, die Ihren Antrag unterstützen.
    3. Ihre Beschwerden: Beschreiben Sie Ihre Beschwerden und geben Sie an, wie diese Ihren Alltag beeinträchtigen.
    4. Zusätzliche Infos: Ergänzen Sie weitere wichtige Informationen, z.B. zu Ihrer Erwerbsfähigkeit.

    Hinweis: Rehabilitationen, bei denen die Deutsche Rentenversicherung Kostenträger ist, sind nur am Standort Bad Homburg möglich.

  • Start des Antragsprozesses

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  • Einzureichende Unterlagen zur beantragten Leistung

  • Um mit der Ausfüllung Ihres Antrags auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation fortfahren zu können, benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen:

    • Befundbericht (Formular S0051): Hiermit übermittelt Ihr Arzt/Ihre Ärztin wichtige medizinische Informationen.
    • Honorarabrechnung (Formular S0050): Dieses Formular dient der Abrechnung ärztlicher Leistungen.
    • Anlage zum Antrag (Formular G0110): Diese Anlage enthält wichtige Zusatzinformationen zu Ihrem Antrag.

    Klicken Sie auf das jeweilige Dokument, um das entsprechende Formular herunterzuladen und auszufüllen. Nach dem Ausfüllen laden Sie die Dokumente bitte hoch, um den Antrag weiter zu bearbeiten.

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  • Wunsch- und Wahlrecht bei medizinischer Rehabilitation

  • Auf dieser Seite können Sie eintragen, in welcher Rehabilitationseinrichtung Sie die beantragte Leistung gerne durchführen möchten.


    Zur Unterstützung Ihres Wunsch- und Wahlrechts finden Sie auf der Internetseite www.rv-reha.de alle Rehabilitationseinrichtungen benannt, mit denen die Deutsche Rentenversicherung zusammenarbeitet.


    Sofern Sie keinen Wunsch äußern, unterbreitet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung bis zu 4 Vorschläge mit geeigneten Rehabilitationseinrichtungen.

  • Die beantragte Leistung zur medizinischen Rehabilitation sollte nach Möglichkeit in einer der nachfolgendbenannten Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt werden (Angaben freiwillig):

  • Angaben zur Person

    • Angaben zum Namen 
    • Angaben zur Herkunft 
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    • Angaben zur Kontaktaufnahme 
  • Angaben zum Familienstand und Beruf

  • Arbeitssituation

  • Krankenkasse

  • Behandelnde Ärztin / behandelnder Arzt

  • Beiträge zur Sozialversicherung

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  • Leistungen des Jobcenters

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  • Versicherungsstatus

  • Gesundheitsstörungen

  • Unfallbedingte Einschränkungen und Schadensersatzansprüche

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  • Vorherige Maßnahmen und Anträge

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  • Antragstellung durch andere Personen

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    • Stammdaten 
    • Kontaktdaten 
  • Kommunikationshilfen und anerkannte Hilfsmittel

  • Dokumentenzugang

    • Per De-Mail 
    • Für sehbehinderte Menschen 
    • Menschen mit einer Behinderung (zum Beispiel blinde oder sehbehinderte Menschen) haben Anspruch darauf, Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form zu erhalten.

  • Erklärung der Antragstellerin / des Antragstellers

  • Wir informieren Sie zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren Rechten im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/datenschutzinformationen. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese Informationen auch gern zu.

    • Einwilligungserklärung 
    • Ich willige ein, dass dem Rentenversicherungsträger von den Ärzten, Psychologen, Psychotherapeuten und Einrichtungen, die ich im Antrag angegeben habe, Auskünfte über meinen Gesundheitszustand erteilt werden dürfen, soweit dies für die Entscheidung über meinen Antrag erforderlich ist. Das schließt Auskünfte ein, die die von mir Benannten von anderen Ärzten, Psychologen, Psychotherapeuten, Einrichtungen und Sozialleistungsträgern hierzu erhalten haben.

      Ärztliche Untersuchungen, die während des laufenden Verwaltungsverfahrens - beispielsweise in einem Krankenhaus oder einer anderen Behandlungsstätte - stattgefunden haben, werde ich dem Rentenversicherungsträger umgehend mitteilen. Ich willige ein, dass der Rentenversicherungsträger auch Auskünfte über diese ärztlichen Untersuchungen erhalten darf.

      Ich willige ein, dass bereits vorhandene Entlassungsberichte über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation des Rentenversicherungsträgers einem eventuell zu beauftragenden Gutachter übersandt werden dürfen.

      Für den Fall, dass meine gesundheitlichen Einschränkungen auf einem schädigenden Ereignis beruhen, an dem ein Dritter beteiligt war und vom Rentenversicherungsträger zu prüfen ist, ob die in diesem Zusammenhang entstandenen beziehungsweise entstehenden Kosten vom Schadensverursacher zu erstatten sind (Einleitung eines Regressverfahrens), willige ich ein, dass die Deutsche Rentenversicherung die im laufenden Verfahren anfallenden ärztlichen Gutachten / Befundberichte, Krankheitsberichte (Krankengeschichte) und Röntgenaufnahmen, die von der Rentenversicherung erstellten Entlassungsberichte sowie die von mir beigefügten beziehungsweise bereits vorliegenden ärztlichen Unterlagen, soweit es für die Durchsetzung von Schadensersatzforderungen erforderlich ist, dem Ersatzpflichtigen (zum Beispiel dem Schädiger oder seiner Haftpflichtversicherung) zur Einsichtnahme überlässt, um den Zusammenhang zwischen dem Schadensereignis und den Regressansprüchen nachzuweisen (§§ 110, 111 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 116, 119 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X).

      Ich weiß, dass ich jederzeit meine Einwilligungen ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

      Soweit ich keine Einwilligungserklärung erteile oder diese später ganz oder teilweise widerrufe, hat dies zur Folge, dass erforderliche medizinische Unterlagen direkt über mich angefordert werden. Kann ich dem Rentenversicherungsträger keine ausreichenden Unterlagen vorlegen, ist es möglich, dass über meinen Antrag wegen mangelnder Mitwirkung nicht entschieden und ein möglicher Anspruch gemäß § 66 SGB I versagt oder eine Leistung entzogen werden kann.

    • Erklärung zur Schweigepflichtentbindung 
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    • Unterschrift Einverständniserklärung 
    • Hinweis: Nur die Unterschrift des Antragstellers / Betreuers ist gültig

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  • Information und Kenntnisnahme der Antragstellerin / des Antragstellers

    • Information 
    • Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir medizinische Daten, die uns bereits vorliegen oder die wir mit Ihrer obigen Einwilligung erhalten haben, an andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Versorgungsamt oder Berufsgenossenschaft) oder an Gerichte (zum Beispiel Sozialgericht) für deren gesetzliche Aufgabenerfüllung oder für die Erfüllung eigener gesetzlicher Aufgaben weitergeben dürfen. Ebenfalls dürfen andere Sozialleistungsträger und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die medizinischen Daten, die dort bereits vorliegen, an uns weitergeben.

      Zur eigenen Aufgabenerfüllung dürfen wir diese medizinischen Daten auch an sonstige Dritte (zum Beispiel zu beauftragende Gutachter oder Rehabilitationseinrichtungen) übermitteln, sofern dies erforderlich ist. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 76 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 69 SGB X.

      Sie können einer solchen Weitergabe aber jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen. Das kann allerdings dazu führen, dass Ihnen eine Leistung ganz oder teilweise versagt oder entzogen wird, wenn Sie zuvor schriftlich auf diese Möglichkeit hingewiesen worden sind (§ 66 SGB I).

    • Kenntnisnahme und Versicherung 
    • Ich nehme zur Kenntnis, dass

      • meine Krankenkasse dem Rentenversicherungsträger sämtliche Arbeitsunfähigkeitszeiten und die dazugehörigen Diagnosen (einschließlich der Angaben zu Krankenhausaufenthalten beziehungsweise Rehabilitationsaufenthalten) der letzten 3 Jahre übermittelt (AUD-Beleg).
      • ich gegenüber meiner Krankenkasse der Übermittlung von Diagnosedaten jedoch widersprechen kann.

      Dies gilt nicht für Mitglieder privater Krankenversicherungen.

      Ich versichere, dass ich sämtliche Angaben wahrheitsgemäß gemacht habe. Mir ist bekannt, dass wissentlich falsche Angaben die Erbringung von Leistungen ausschließen können.

      Ich verpflichte mich, jede Wohnungsänderung und alle Veränderungen in meinen wirtschaftlichen Verhältnissen (zum Beispiel Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung) dem Rentenversicherungsträger sofort mitzuteilen.

    • Unterschrift 
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