Präambel
Das Projekt findet nach Vorgaben des Hauptauftraggebers in einem sehr kurzen Zeitraum statt, innerhalb dessen aufgrund der eingehenden Aufträge entschieden werden soll, ob die Bauphase zum Ausbau des Glasfasernetzes für das jeweilige Polygon erreicht wird. Dies ist nur der Fall, wenn innerhalb des Vermarktungszeitraums nach Vorgabe des Auftraggebers (i.d.R. 30-50%) der gesamten Wohneinheiten des Polygons Neukundenaufträge erteilen. Es ist daher von überragender Bedeutung, dass alle Beteiligten sich bemühen, während des Vermarktungszeitraums möglich aktiv zu sein und diesen bestmöglich auszunutzen.
1. Die Produktprovisionen sind im Vertriebspartnerportal unter: https://vpp.united-promotion.eu/ für die gültige Fassung einsehbar. Die Provisionslisten unterliegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen weder verbreitet, veröffentlicht, noch Dritten zugänglich gemacht werden.
2. Der Vertriebspartner ist berechtigt, die Produkte in der Nachfragebündelung (Erstmalige Vermarktungsbeginn in einem Ausbaugebiet (Vorvermarktung), der Bauphase (Phase, wenn der Bau kurz bevorsteht) und in ausgebauten FTTH Gebieten) (Phase, nachdem der letzte Kunde angeschlossen wurde, von Deutschen Glasfaser/ Deutsche GigaNetz/ Glasfaser Direkt anzubieten und zu vermarkten.)
3. Die Liste der Gebiete wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die konkrete Verfügbarkeit ist über https://www.deutsche-glasfaser.de - https://deutsche-giganetz.de/internet-telefon/ - https://glasfaser-direkt.de für jeden Kunden individuell zu prüfen. Kundenaufträge, die, von Kunden erteilt werden, die nicht Teil des vom Vertriebspartner bearbeiteten Polygons sind, werden nicht verprovisioniert.
4. Dem Vertriebspartner wird die Möglichkeit gegeben, einem Kunden eine Gutschrift (Bonus) oder dergleichen zu gewähren, sofern diese vom Produktgeber publiziert und freigegeben sind. Dieser Bonus ist bei der Vertragserfassung des Kunden im Partnerportal (D2D-App/ Egon-Portal/Leon-App) auszuwählen. Die im Punkt 3 vereinbarte Provision mindert sich pro erfassten Vertrag durch den für den Kunden gutgeschriebenen Gutschrift (Bonus) (siehe aktueller Provisionsliste). Sofern sich die Gutschrift (Bonus) zukünftig der Höhe nach ändert, ist die Beteiligung des Vertriebspartners neu zu vereinbaren.
5. Der sogenannte „BauGo Bonus“ kommt nur zur Auszahlung an den Vertriebspartner, wenn der Vertriebspartner innerhalb des ihm zugewiesenen Bezirks (Polygon), nach Vorgabe des Auftraggebers (i.d.R. 30-50%) der potenziell möglichen Kundenaufträge erfolgreich einholt - und zusätzlich auch der Auftraggeber für das jeweilige Gesamtprojekt, von dem das dem Vertriebspartner zugewiesene Polygon ein Teil ist, gegenüber dem Hauptauftraggeber, Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH, Deutsche GigaNetz GmbH, Glasfaser Direkt GmbH, die BauGo Schwelle, nach Vorgabe des Auftraggebers (i.d.R. 30-50%) erreicht (doppelte Bedingung). Kündigt bzw. beendet der Vertriebspartner während des Vermarktungszeitraums seine Vertriebstätigkeit oder bricht er seine Vertriebstätigkeiten während des Vermarktungszeitraumes vor Erreichen der BauGo Schwelle einfach ab - oder beendet der Auftraggeber berechtigterweise gemäß dem Vertrag (und diesem Zusatzvertrag) die Zusammenarbeit während des Vertriebszeitraums, ist der gesamte bis dahin erreichte potenzielle BauGo Bonus hinfällig. Der Vertriebspartner erhält in diesem Fall nur die im Vertriebsportal aktuell gültig definierten Fixprovisionen.
6. Der Vertriebspartner handelt grundsätzlich nicht weisungsgebunden als freier Handelsvertreter. Dies gilt insbesondere für seine Arbeitszeit. Ist der Vertriebspartner durch Unfall oder Erkrankung an der weiteren Ausübung seiner Tätigkeit gehindert, soll er den Auftraggeber wegen des befristeten des Vermarktungszeitraums hierüber möglichst unverzüglich benachrichtigen. Ist ein Ende der Verhinderung angesichts der verbleibenden Restdauer des Vermarktungszeitraums nicht absehbar, ist der Auftraggeber berechtigt, für die Dauer des Ausfalls einen Beauftragten seiner Wahl einzusetzen oder selbst tätig zu werden. Wird der Auftraggeber selbst oder durch einen Beauftragten tätig, so steht dem Vertriebspartner, aus den so vermittelten und abgeschlossenen Geschäften kein Provisionsanspruch zu.
7. Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung bleibt unberührt.
Ablaufplan
1. Der Vertriebspartner nutzt bei der Abwicklung des Kundenvertrages das Auftragsformular bzw. UP-Vertriebspartnerportal/D2D-App/Egon-Portal/Leon-App. Zur Berechnung der Provision ist der Kundenvertrag möglichst in das vom Auftraggeber bereitgestellte Erfassungssystem einzupflegen. Der Kundenvertrag ist, falls als Papier-Auftrag aufgenommen, im Original postalisch bis Ende eines Kalendermonts zu übersenden, an:
United Promotion GmbH
Breiter Weg 6
31787 Hameln
Sollten über das Erfassungssystem übermittelte Kundenverträge nicht zum Ende eines Kalendermonats unterschrieben im Original bei United Promotion GmbH vorliegen, behält sich United Promotion GmbH das Recht vor, den Vertriebspartner abzumahnen - und im Wiederholungsfall den Vertriebspartnervertrag zu kündigen. In diesem Fall wird dem Vertriebspartner für diesen Kundenvertrag keine Provision gezahlt.
2. Erfolgt keine Freischaltung des Vertriebspartners für das elektronische Erfassungssystem, erfasst der Auftraggeber die Neuaufträge. Im letzteren Fall können Kosten entstehen, die beim Vertriebspartner zum Abzug gebracht werden.
3. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
4. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, wird Hameln als Gerichtsstand vereinbart.
5. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrags im Übrigen unberührt. Dasselbe gilt für Lücken dieses Vertrags.