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  • Angebotsanfrage

    Steuerberaterin Nadine Goerke
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  • Einreichung der Unterlagen

    Reichen Sie die angekreuzten Unterlagen bitte binnen einer Woche nach Absendung des Formulars unter info@goerke-stb.de oder in Kopie bei uns im Büro ein. 

    Mit Absenden des Formulars erlauben Sie uns Ihre persönlichen Daten zu verarbeiten und in E-Mail Kontakt mit Ihnen zu treten. 

  • Information zum Angebot

    Es handelt sich um ein unverbindliches Angebot. Sind beide potentielle Vertragseiten mit den Konditionen einverstanden, so kommt ein Vertrag mit dem Besprechen der bzw. der konkreten Auftragserteilung zustande. 

    Leider können wir aus Kapazitätsgründen nicht jedes Mandat annehmen. Nach einer internen Überprüfung erhalten Sie somit von uns das Angebot oder eine Rückmeldung, dass die Übernahme nicht möglich ist.


    Gebührenvereinbarung

    Die Steuerberatervergütungsverordnung findet Anwendung. Entsprechend sind Gegenstandswerte erforderlich, um Ihnen ein passendes Angebot zukommen zu lassen. 

    In anderen Fällen wird eine gesonderte Zeitgebühr vereinbart. Erst nach Bezahlung wird die Erklärung ans Finanzamt übermittelt.

    Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine höhere oder niedrigere Vergütung in Textform vereinbart werden kann (§ 4 Abs. 4 StBVV).

    Allgemeine Vereinbarungen

    Ihre Daten werden, während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, in unserem Hause gespeichert, sowie an unser Rechenzentrum (DATEV) weitergegeben.

    Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden und an das Rechenzentrum (DATEV) weitergegeben werden.

    Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: 

    Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle. 

    Soweit Gebührenrechnungen auf elektronischem Wege übermittelt werden, erklärt sich der Auftraggeber gem. § 9 Abs. 1 StBVV, unter Verzicht auf eine persönliche Unterzeichnung der Berechnung, mit der Erstellung und Übersendung einer Berechnung ausschließlich in Textform gem. § 126b BGB einverstanden.

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