Mit der Aufnahme in den Verein erhalte ich Kenntnis von der
- Satzung des Vereins: https://www.tierschutzvereinfritzlar.de/helfen/mitglied-werden/
- Beitragsodnung des Vereins mit den jeweils gültigen Beitragssätzen (siehe unten) und erkenne diese ausdrücklich an.
Hinweis zum Lastschriftverfahren: Weist das oben angegebene Konto nicht die erforderliche Deckung auf, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Die Kosten und Bankgebühren eventuell auftretender Rückverrechnung, die nicht vereinsseitig verursacht wurden (z.Bsp. durch mangelnde Kontodeckung), werden dem Mitglied in Rechnung gestellt. Die Einzugsermächtigung erlischt mit einer schriftlichen Austrittserklärung. Die Hinweise zum Datenschutz habe ich gelesen und erkenne diese ausdrücklich an. Mit der Speicherung bin ich einverstanden
1. Die Regelung dieser Beitragsordnung findet Ihre Grundlage in §4 & §5 der Satzung des
2. Das Beitragsaufkommen der Mitglieder ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder Ihren in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflichten in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistung gegenüber den Mitgliedern erbringen
3. Der Mindestbeitrag beträgt 36€ im Kalenderjahr. Unabhängig vom Eintrittsdatum. Eine individuell höhere Beitragszahlung ist möglich.
4. Der Beitrag wird per Lastschrift eingezogen.
5. Das Mindesteintrittsalter beträgt 16 Jahre mit Einwilligung des Gesetzlichen Vertreters.
6. Für Ehrenmitglieder entfällt die Pflicht der Beitragszahlung.
7. Bei einem Beitragsrückstand für das Kalenderjahr wird das Mitglied durch schriftliche Erinnerung und Mahnung zur Zahlung des Beitrags aufgefordert.
8. Der Jahresbeitrag bzw. der Individuell höher eingezahlten Beiträge wird nicht, auch nicht anteilig, erstattet, wenn ein Mitglied vorzeitig aus dem Verein, entweder auf Grund einer eigenen Austritterklärung oder durch rechtswirksam gewordenen Vereinsausschluss,
9. Der freiwillige Austritt muss dem Vorstand gegenüber schriftlich mitgeteilt werden und kann zu jedem Zeitpunkt eines Kalenderjahres ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgen. Eine Erstattung von bereits gezahlten oder eingezogenen Beiträgen erfolgt nicht.