Aufklärung unerwünschte Reaktionen, Nachbehandlung, Entfernung
Mögliche unerwünschte Reaktionen bei und nach Vornahme der Tätowierung
Das Anbringen von Tätowierungen auf der Haut stellt einen schmerzlichen, nicht unerheblichen Eingriff in die körperliche Integrität eines Menschen dar und kann als Körperverletzung gemäß §§ 1325 ABGB und 83 StGB gewertet werden, falls keine rechtskräftige Einwilligungserklärung vorliegt. Ich nehme zur Kenntnis, dass auch bei Anwendung allergrößter Sorgfalt und fehlerfreier Durchführung der Tätowierung medizinische Risiken wie Reizung und Entzündung der Haut sowie Narbenbildung im Umfeld des Tattoos und dessen Gewebes und allergische Reaktionen nicht sicher zu vermeiden sind. Solche medizinischen Risiken können dazu führen, dass betroffene Körperstellen ärztlich und sogar chirurgisch versorgt werden müssen.
Der Tätowierer verwendet ausschließlich sterile Einwegmaterialien/sterilisierbare Arbeitsgeräte, sowie Tätowiermittel, die in Europa zugelassen sind und in einem CTL (Chemisch Technischen Labor) getestet wurden. Ein Restrisiko einer allergischen Reaktion kann nie zur Gänze ausgeschlossen werden.
Durch den Vorgang des Tätowierens wird Farbe bleibend unter die Haut eingebracht. Überschüssige Farbe wird durch das Lymphsystem abtransportiert und lagert sich in Lymphknoten und anderen Organen ab. Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Medizin können negative gesundheitliche Folgen solcher Ablagerungen nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere wenn bunte und speziell rote Farbe zum Tätowieren eingesetzt wird, kann es häufiger zu allergischen Reaktionen und Entzündungen kommen, als beim Einsatz von schwarzer Farbe.
Während oder nach dem Tätowieren können Komplikationen auftreten, wie zum Beispiel Rötungen, Schwellungen, Entzündungen, allergische und entzündliche Reaktionen, Blutungen. Diese medizinischen Risiken, vor allem Reizung und Entzündung der Haut sowie Narbenbildung im Umfeld des Tattoos und dessen Gewebe und allfälligen körperlichen Reaktionen (wie zum Beispiel Allergien) auf die Tätowierung bzw. die verwendeten Farben und Materialien sind im Vorhinein nicht abschließend abschätzbar. Bei einer Unsicherheit betreffend die medizinischen Risiken hinaus der Besuch eines Hautarztes angeraten.
Beim Überstechen einer alten Tätowierung (Cover-Up) kann es zu einer allergischen/toxischen Reaktion der Haut aufgrund der bei der alten Tätowierung verwendeten unbekannten Farbe bzw. deren Konsistenz kommen.
Bei einer Magnetresonanz Untersuchung (MRT) könnte es zu Problemen an der tätowierten Körperstelle kommen. Wissenschaftlich wurde bewiesen, dass bei Verwendung von hochwertigen, in Europa zugelassenen Farbmitteln, keine Probleme entstehen. Beim Einsatz von nicht in Europa zugelassenen Farbmittel, die möglicherweise sehr schwermetallastig sind, oder einer nicht fachgerechten Durchführung des MRT kann es zu Rötungen, Erwärmung bis hin zu leichten Verbrennungen kommen.
Nach der Tätowierung kann zukünftig die medizinische Behandlung eines sogenannten Kreuzstiches nicht mehr an der tätowierten Stelle durchgeführt werden. Ein Kreuzstich ist eine rückenmarksnahe Anästhesie (Einführung einer Nadel in oder nahe an den Rückenmarkskanal zur Einbringung eines Vereisungsmittels). Es stehen mir somit nach der Tätowierung nur mehr andere anästhetische Behandlungen, wie etwa eine Vollnarkose, insbesondere für die Vornahme von operativen Eingriffen zur Verfügung.
Zu hohe UV- und Sonneneinstrahlung kann eine photochemische Reaktion auch mit zeitlicher Verzögerung nach Jahren auslösen. Bei Photoaktivität kommt es durch Aktivität eines Stoffes zu leichter Erhebung des tätowierten Bereiches und zu leichtem Brennen, ähnlich den Folgen eines Sonnenbrandes und klingt in der Regel nach Kühlung der Haut wieder ab; bei einer Photodegradation kann es bei zu intensiver UV-Sonnenbestrahlung unter Umständen zu einer Beschädigung des Tattoos kommen und die entstandenen Fragmente können allergische Reaktionen verursachen. Deshalb wird auf die Wichtigkeit von Sonnenschutz hingewiesen.
Allfällige Auswirkungen durch das Tattoo auf den ausgeübten Beruf bespreche ich mit dem Tätowierer und nehme ich zur Kenntnis.
Nachbehandlung
Pflegehinweise für die Nachbehandlung von frischen Tattoos wurden mir übergeben (Anlage ./1). Ich wurde über eventuelle Nacharbeiten aufgeklärt (Nachstechen empfohlen innerhalb von 1 Monat).
Für den Zeitraum von mindestens 2 Wochen nach dem Tätowiervorgang benutze ich keine Schwimmbäder, Saunen, Solarien oder andere Einrichtung mit potentiell hohem Keimniveau und meide direkte Sonne. Ich bin auch vorsichtig im Umgang mit weiteren Risikoquellen in meinem privaten und beruflichen Umfeld (wie zum Beispiel Haustiere, Kleinkinder und Windelwechsel, Schmutzquellen bei der Arbeit, öffentliche Verkehrsmittel). Auch benutze ich keinerlei Kosmetika während der Heilung im Umfeld und im Bereich der angebrachten Tätowierung. Tue ich all dies dennoch, ich nicht ausreichend vorsichtig, besteht ein erhöhtes Risiko, insbesondere von allergischen und entzündlichen Reaktionen.
Bei und nach dem Anbringen des Tattoos kann es kurzfristig zu leichten Schwellungen und Rötungen kommen. Diese klingen erfahrungsgemäß nach kurzer Zeit wieder ab. Bei Auftreten von möglichen Komplikationen (wie zum Beispiel Entzündung, Schwellung, Rötung, Fieber, Ausschlag) werde ich mich unmittelbar mit dem Tätowierer in Verbindung setzen oder den Hausarzt, einen Hautarzt oder eine Hautambulanz aufsuchen.
Entfernung der Tätowierung
Ich nehme zur Kenntnis, dass es sich bei einer Tätowierung um einen irreversiblen Vorgang handelt. Der eintätowierte Farbstoff bleibt für immer in der Haut. Eine vollständige Entfernung der Tätowierung ist abhängig von der verwendeten Entfernungsmethode und dem verwendeten Gerät. Beim Versuch, die Tätowierung zu entfernen, bleiben Farbreste und/oder Narben zurück. Gemäß der Rechtslage in Österreich ist es ausschließlich Ärzten erlaubt, eine Entfernung von Tätowierungen auszuführen.