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  • Aufklärung und Einwilligung

    zum permanenten Einfügen von Farbstoffen in die menschliche Haut und Schleimhaut zu dekorativen Zwecken (auch Permanent-Make-Up)

  • Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument auf geschlechterspezifische Formulierungen verzichtet. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

    Ich unterziehe mich einer Tätowierung. Ein Tattoo darf nur vorgenommen werden, wenn kein Hinweis auf eine entgegenstehende Kontraindikation vorliegt. Daher ist eine wahrheitsgemäße Beantwortung der nachfolgenden Fragen Voraussetzung für die Durchführung der Tätowierung. Die Tätowierung erfolgt auf EIGENES RISIKO.
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  • Wenn der zu tätowierende jünger als 18 Jahre ist bitte ausfüllen:

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  • Ich lese mir die nachfolgenden Informationen vor dem Aufklärungsgespräch aufmerksam durch. Wenn mir etwas unklar ist, informiere ich mich näher im Rahmen des Aufklärungsgespräches mit meinem Tätowierer. Sollten danach Fragen offenbleiben, oder z.B. eine Abklärung allergischer Reaktionen auf beim Tätowieren verwendete Farbstoffe erforderlich sein, wird angeraten, einen Arzt zu konsultieren.

  • Gesundheitsfragen und Aufklärung Kontraindikationen

    Ich beantworte die nachfolgenden Gesundheitsfragen sorgfältig und wahrheitsgemäß, damit allfällige Kontraindikationen bestmöglich abgeklärt werden können und etwaigen Risiken besser vorgebeugt werden kann.
  • Wenn sich meine oben gemachten Angaben beziehungsweise mein Gesundheitszustand innerhalb des für die Tätowierung vorgesehenen Zeitraumes verändert, ich diese dem Tätowierer unverzüglich und unaufgefordert mitteilen.


    Ich nehme zur Kenntnis, dass bei gegebenen Kontraindikationen wie zum Beispiel Hämophilie, Diabetes, Hepatitiden, HIV, Hautkrankheiten, Ekzemen, Allergien, angeborenen Immundefizienzerkrankung, anderen Ursachen einer Immunsuppression, Autoimmunerkrankungen, Epilepsie, Blutverdünnungstherapien, Geschlechtskrankheiten, fieberhaften Infekten, Medikamenten, Schwangerschaft nicht tätowiert wird und auch nicht tätowiert werden darf.

  • Aufklärung unerwünschte Reaktionen, Nachbehandlung, Entfernung


    Mögliche unerwünschte Reaktionen bei und nach Vornahme der Tätowierung


    Das Anbringen von Tätowierungen auf der Haut stellt einen schmerzlichen, nicht unerheblichen Eingriff in die körperliche Integrität eines Menschen dar und kann als Körperverletzung gemäß §§ 1325 ABGB und 83 StGB gewertet werden, falls keine rechtskräftige Einwilligungserklärung vorliegt. Ich nehme zur Kenntnis, dass auch bei Anwendung allergrößter Sorgfalt und fehlerfreier Durchführung der Tätowierung medizinische Risiken wie Reizung und Entzündung der Haut sowie Narbenbildung im Umfeld des Tattoos und dessen Gewebes und allergische Reaktionen nicht sicher zu vermeiden sind. Solche medizinischen Risiken können dazu führen, dass betroffene Körperstellen ärztlich und sogar chirurgisch versorgt werden müssen.


    Der Tätowierer verwendet ausschließlich sterile Einwegmaterialien/sterilisierbare Arbeitsgeräte, sowie Tätowiermittel, die in Europa zugelassen sind und in einem CTL (Chemisch Technischen Labor) getestet wurden. Ein Restrisiko einer allergischen Reaktion kann nie zur Gänze ausgeschlossen werden.


    Durch den Vorgang des Tätowierens wird Farbe bleibend unter die Haut eingebracht. Überschüssige Farbe wird durch das Lymphsystem abtransportiert und lagert sich in Lymphknoten und anderen Organen ab. Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Medizin können negative gesundheitliche Folgen solcher Ablagerungen nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere wenn bunte und speziell rote Farbe zum Tätowieren eingesetzt wird, kann es häufiger zu allergischen Reaktionen und Entzündungen kommen, als beim Einsatz von schwarzer Farbe.


    Während oder nach dem Tätowieren können Komplikationen auftreten, wie zum Beispiel Rötungen, Schwellungen, Entzündungen, allergische und entzündliche Reaktionen, Blutungen. Diese medizinischen Risiken, vor allem Reizung und Entzündung der Haut sowie Narbenbildung im Umfeld des Tattoos und dessen Gewebe und allfälligen körperlichen Reaktionen (wie zum Beispiel Allergien) auf die Tätowierung bzw. die verwendeten Farben und Materialien sind im Vorhinein nicht abschließend abschätzbar. Bei einer Unsicherheit betreffend die medizinischen Risiken hinaus der Besuch eines Hautarztes angeraten.


    Beim Überstechen einer alten Tätowierung (Cover-Up) kann es zu einer allergischen/toxischen Reaktion der Haut aufgrund der bei der alten Tätowierung verwendeten unbekannten Farbe bzw. deren Konsistenz kommen.


    Bei einer Magnetresonanz Untersuchung (MRT) könnte es zu Problemen an der tätowierten Körperstelle kommen. Wissenschaftlich wurde bewiesen, dass bei Verwendung von hochwertigen, in Europa zugelassenen Farbmitteln, keine Probleme entstehen. Beim Einsatz von nicht in Europa zugelassenen Farbmittel, die möglicherweise sehr schwermetallastig sind, oder einer nicht fachgerechten Durchführung des MRT kann es zu Rötungen, Erwärmung bis hin zu leichten Verbrennungen kommen.


    Nach der Tätowierung kann zukünftig die medizinische Behandlung eines sogenannten Kreuzstiches nicht mehr an der tätowierten Stelle durchgeführt werden. Ein Kreuzstich ist eine rückenmarksnahe Anästhesie (Einführung einer Nadel in oder nahe an den Rückenmarkskanal zur Einbringung eines Vereisungsmittels). Es stehen mir somit nach der Tätowierung nur mehr andere anästhetische Behandlungen, wie etwa eine Vollnarkose, insbesondere für die Vornahme von operativen Eingriffen zur Verfügung.

    Zu hohe UV- und Sonneneinstrahlung kann eine photochemische Reaktion auch mit zeitlicher Verzögerung nach Jahren auslösen. Bei Photoaktivität kommt es durch Aktivität eines Stoffes zu leichter Erhebung des tätowierten Bereiches und zu leichtem Brennen, ähnlich den Folgen eines Sonnenbrandes und klingt in der Regel nach Kühlung der Haut wieder ab; bei einer Photodegradation kann es bei zu intensiver UV-Sonnenbestrahlung unter Umständen zu einer Beschädigung des Tattoos kommen und die entstandenen Fragmente können allergische Reaktionen verursachen. Deshalb wird auf die Wichtigkeit von Sonnenschutz hingewiesen.


    Allfällige Auswirkungen durch das Tattoo auf den ausgeübten Beruf bespreche ich mit dem Tätowierer und nehme ich zur Kenntnis.


    Nachbehandlung


    Pflegehinweise für die Nachbehandlung von frischen Tattoos wurden mir übergeben (Anlage ./1). Ich wurde über eventuelle Nacharbeiten aufgeklärt (Nachstechen empfohlen innerhalb von 1 Monat).


    Für den Zeitraum von mindestens 2 Wochen nach dem Tätowiervorgang benutze ich keine Schwimmbäder, Saunen, Solarien oder andere Einrichtung mit potentiell hohem Keimniveau und meide direkte Sonne. Ich bin auch vorsichtig im Umgang mit weiteren Risikoquellen in meinem privaten und beruflichen Umfeld (wie zum Beispiel Haustiere, Kleinkinder und Windelwechsel, Schmutzquellen bei der Arbeit, öffentliche Verkehrsmittel). Auch benutze ich keinerlei Kosmetika während der Heilung im Umfeld und im Bereich der angebrachten Tätowierung. Tue ich all dies dennoch, ich nicht ausreichend vorsichtig, besteht ein erhöhtes Risiko, insbesondere von allergischen und entzündlichen Reaktionen.


    Bei und nach dem Anbringen des Tattoos kann es kurzfristig zu leichten Schwellungen und Rötungen kommen. Diese klingen erfahrungsgemäß nach kurzer Zeit wieder ab. Bei Auftreten von möglichen Komplikationen (wie zum Beispiel Entzündung, Schwellung, Rötung, Fieber, Ausschlag) werde ich mich unmittelbar mit dem Tätowierer in Verbindung setzen oder den Hausarzt, einen Hautarzt oder eine Hautambulanz aufsuchen.


    Entfernung der Tätowierung


    Ich nehme zur Kenntnis, dass es sich bei einer Tätowierung um einen irreversiblen Vorgang handelt. Der eintätowierte Farbstoff bleibt für immer in der Haut. Eine vollständige Entfernung der Tätowierung ist abhängig von der verwendeten Entfernungsmethode und dem verwendeten Gerät. Beim Versuch, die Tätowierung zu entfernen, bleiben Farbreste und/oder Narben zurück. Gemäß der Rechtslage in Österreich ist es ausschließlich Ärzten erlaubt, eine Entfernung von Tätowierungen auszuführen.

  • Vermerke des Tätowierers zum Aufklärungsgespräch

    Erörtert wurden: mögliche Kontraindikationen, mögliche unerwünschte Reaktionen bei und nach Vornahme der Tätowierung, wie allergische und entzündliche Reaktionen, erforderliche Nachbehandlung der tätowierten Körperregion, Möglichkeit zur Entfernung der Tätowierung sowie der damit verbundenen Gefahren (zu vermerken sind nachfolgend insb. auch: individuelle Besonderheiten, z.B. Feststellung der Einsichtsfähigkeit Minderjähriger, gesetzliche Vertretung, Bevollmächtigter und ggf. Gesprächsdauer)
  • EINWILLIGUNG TÄTOWIERUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

  • Ich habe die Gesundheitsfragen nach bestem Wissen ausgefüllt. Ich bestätige, dass ich über mögliche Kontraindikationen, die einer Tätowierung entgegenstehen könnten, ausführlich aufgeklärt wurde. Ich bestätige, dass ich ausführlich über die Risiken wie allergische und entzündliche Hautreaktionen, die richtige Nachbehandlung des Tattoos und über die Entfernungsmöglichkeiten sowie deren Gefahren aufgeklärt wurde. Ich wurde darüber informiert, ein geeignetes Präparat zur Pflege zu verwenden.

    Ich bestätige, die obenstehenden Informationen gelesen und verstanden zu haben.
    Meine Fragen wurden vollständig und mir verständlich beantwortet. Ich hatte ausreichend Zeit und Gelegenheit, meine Entscheidung zu überdenken.

    Vor der Tätowierung wurde das Tattoo beziehungsweise das Motiv vom Tätowierer vorgezeichnet und präsentiert. Das Endergebnis ist in hohem Maße von den Faktoren der Beschaffenheit der Haut und dem ruhigen Sitzen beziehungsweise Stehen oder Liegen während der Tätowierung abhängig. Diese Faktoren können vom Tätowierer trotz fachlicher Qualifikation und Ausbildung, künstlerischem Talent und geeignetem, hochwertigstem Material nicht beherrscht werden. Der Tätowierer haftet für durch diese Faktoren bedingte Abweichungen des Endergebnisses zum vorgezeichneten und präsentierten Tattoo nur im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Herbeiführung (Ausnahme Personenschäden).

    Das Farbergebnis ist in den ersten Tagen um einiges kräftiger, als sich das Endergebnis optisch darstellt. Je nach Beschaffenheit der Haut muss man mit Farbabweichungen rechnen und ein eventuelles Nacharbeiten wird notwendig. Der Tätowierer haftet für solche Farbabweichungen nur im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Herbeiführung (Ausnahme Personenschäden).

    Damit der Tätowierer beurteilen kann, ob Kontraindikationen vorliegen, die einer Tätowierung entgegenstehen, müssen die in diesem Dokument gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Tätowierer haftet nicht für Schäden, die aus einer nicht wahrheitsgemäßen Beantwortung entstehen, wenn er bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen geholfen oder Hilfe zumindest angeboten hat und über die möglichen Kontraindikationen hinreichend aufgeklärt hat.

    Ich willige in die vom Tätowierer vorgesehene Anbringung von Tätowierungen auf meiner Haut ein.


    Den Pflegehinweis und die Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen, inklusive Chargennummern der verwendeten Farben und Stoffe, für zu Hause (Anlagen ./1 und ./2) habe ich erhalten.

    Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Informationen zur Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO gelesen und verstanden zu haben. Alle hier gemachten Angaben unterliegen dem Datenschutz und werden daher streng vertraulich behandelt. Weiterführende Informationen zum Datenschutz entnehme ich der Datenschutzerklärung.

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  • EINWILLIGUNG FOTO ANALOG DIGITAL

  • Ich willige ein, dass von der Tätowierung analoge Fotos gemacht werden. Diese dürfen für mediale, z.B. für die Veröffentlichung in Tattoo-Magazinen, und Werbezwecke (Mappe im Tattoostudio und Fotos im Bilderrahmen im Tattoostudio) verwendet werden.

  • Bei einem digitalen Foto meiner Tätowierung kann es sich um ein personenbezogenes Datum handeln, zB weil meine Tätowierung einzigartig ist und ich dadurch als Person identifiziert werden kann. Ich willige ein, dass Bianca Denk dieses personenbezogene Datum
    – für eigene Werbezwecke (auf der Website des Tattoostudios, Instagram-Account, Tiktok, wenn Videos gemacht wurden, in ausgedruckter Form auch in einer Portfoliomappe oder in einem Bilderrahmen im Tattoostudio, die Bilder und Videos können auch auf den Fernseher im Studio präsentiert werden) verarbeitet

  • Sollte ich eine oder mehrere Einwilligungen erteilt haben, kann ich diese jederzeit gesamt per Post an Bianca Denk Frauenbachgasse 144, 2722 Winzendorf oder per E-Mail an phoenixsnalu@gmail.com widerrufen. Die Datenverarbeitungen bis zum Widerruf sind dennoch rechtmäßig. Weiterführende Informationen zum Datenschutz entnehme ich der Datenschutzerklärung, diese finde ich >>hier<< oder auf der Website unter phoenixsnalu.at/Datenschutz .

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  • Anlagen
    • Pflegehinweis (Anlage ./1)
    • Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen, inklusive Chargennummern der verwendeten
    Farben und Stoffe, für zu Hause (Arbeitsdokumentation) (Anlage ./2)

  • ALLERGISCHE REAKTIONEN

  • Betrifft:
    Bereits bekannte Allergien, zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht bekannte und zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise auftretende allergische Reaktionen auf Farbmittel, Pigmente und/oder Inhalts- und Trägerstoffe der Farben sowie Materialien, die während und/ oder nach dem Tätowiervorgang mit der Haut in Kontakt kommen können.

    Um das Risiko einer allergischen Reaktion auf einen oder mehrere Stoffe und Materialien besser abschätzen zu können, wird die Durchführung eines umfassenden Allergietestes im Vorfeld einer Tätowierung dringend empfohlen.

    Weiteres kann eine Probetätowierung, bestehend aus jeweils einem Punkt der zu verwendenden Farben auf einer unauffälligen Stelle, durchgeführt werden.

    Dies sollte zeitgerecht vor der eigentlichen Tätowierung erfolgen, um Umwelteinflüsse, wie Temperaturschwankungen, Luftfeuchtigkeit, UV Einstrahlung und dergleichen nicht Sie sich bezüglich des Zeitraumes mit ihrem Arzt/ ihrer Ärztin.

    Es wird darauf hingewiesen, dass eine solche angebotene und freiwillige Probetätowierung keine Garantie dafür abgibt, dass nicht doch noch allergischen Reaktionen auftreten können. Allergien können auch erst mehrere Jahre verzögert akut werden oder durch die Einnahme von Medikamenten oder Hormonschwankungen (auch Jahre später) auftreten.

  • Für die Durchführung einer Probetätowierung werden Gesamtkosten von 100€ verrechnet, da der gleiche Arbeits-, Material- und Hygieneaufwand wie bei einer eigentlichen Tätowierung anfällt.

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  • Leider hast du eine Kontraindikation, mit der ich dich ohne Abklärung eines Arztes nicht tätowieren darf.

     

    Das ist aber nicht das komplette aus für dein Tattoo. Du musst nur mit deinem Arzt besprechen, ob es möglich ist, mit deiner Krankheit, tätowiert zu werden und mir bei deinem Termin immer eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung mitnehmen.

    Diese kann dir im Normalfall dein behandelnder Arzt nach einem kleinen Gespräch ausgedruckt mitgeben.

    Bei Fragen melde dich gerne bei mir.

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