Bestätigung Aktivrente
  • Bestätigung Aktivrente

  • Die Steuerfreiheit einer Aktivrente gem. § 3 Nr. 21 EStG kann lediglich in einem Arbeitsverhältnis in Anspruch genommen werden. Dies geschieht üblicherweise im sozialversicherungspflichtigen Hauptarbeitsverhältnis. Wenn die Aktivrente nun in einem anderen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis (St.-Kl. VI) in Anspruch genommen werden soll, benötigt Ihr Arbeitgeber eine Bestätigung, dass die Steuerfreiheit nicht bereits in einem anderen Arbeitsverhältnis genutzt wird.

  • Ich versichere die Richtigkeit der Angaben und mir ist bewusst, dass phm/steuerberater (lohnpilot.de) durch den Arbeitgeber beauftragt ist, die Angaben zum Zwecke der Lohnbuchhaltung zu verarbeiten und zu speichern.

    Dieser Webservice ist lediglich ein Angebot Ihres Arbeitgebers. Die hier eingegebenen Daten werden TLS-verschlüsselt übermittelt und es steht Ihnen jederzeit frei, ohne Nachteile befürchten zu müssen, die notwendigen Angaben Ihrem Arbeitgeber in anderer Form bereitzustellen.

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