Die Anwendung/en werden von uns zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei DATEV gekündigt bzw. auf Ihren Folgeberater übertragen. Bitte beachten Sie die Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten. Gemäß DSGVO sind wir nach durchgeführter Mandatsbeendigung nicht mehr berechtigt, Ihre Daten einzusehen oder zu speichern.
Die Kündigung gilt auch für Zugangsmedien (z.B. SmartLogin), "Auftragswesen" und "Belegfreigabe".
Hinweis zur Aufbewahrung
Sie sind zur Aufbewahrung Ihrer Fibu- und Belegdaten im gesetzlichen Rahmen verpflichtet. Dies bedeutet, dass steuerlich relevante Daten gemäß den GoBD für die Dauer der Aufbewahrungsfrist lesbar und maschinell auswertbar archiviert sind. Sorgen Sie deshalb insbesondere bei den Varianten 2 & 3 für eine sichere Langzeitarchivierung.
Zur Behandlung Ihres Datenbestandes nach Kündigung der Leistungen stehen Ihnen folgende Leistungen zur Verfügung: