Lt. Rechtsprechung sind "Allgemein informierende" Zeitungen und Zeitschriften keine Betriebsausgaben, da hier Kosten der privaten Lebensführung nicht klar trennbar von notwendigen Betriebsausgaben seien.
Es gibt nur wenige Beispiele für Betriebsausgaben (z.B. Wartezimmerlektüre). Sollten Sie der Meinung sein, dass der Bezug dennoch notwendig sei für Ihr Unternehmen und private Interessen objektiv in den Hintergrund treten, erläutern Sie dies nachfolgend bitte. Durch das Internet sind papiergebundene Publikationen jedoch kaum noch als Hauptinformationsquelle argumentierbar (z.B. bei Anzeigensuche im Gebrauchtwagenhandel oder Immobilien)
Andernfalls werden wir die Aufwendungen zukünftig als "privat" verbuchen. Um unnötigen Buchungsaufwand zu vermeiden, bitten wir, dass Sie den Einzug der Abogebühren auf ein privates Bankkonto umstellen. Vielen Dank!