Zustimmung elektronische Rechnung Logo
  • Zustimmung elektronische Rechnung

  • Der Auftraggeber stimmt zu, dass Honorarrechnungen ab sofort nur noch elektronisch versendet werden (z.B. als PDF-Anhang per E-Mail). Auf Schriftform und Unterschrift des Steuerberaters wird verzichtet.
    (vgl. § 9 Abs. 1 StBVV)

    Der Steuerberater stellt sicher, dass jede Rechnung vor Versand geprüft und freigegeben wird, sowie archiviert er die Rechnungen in der elektronischen Handakte des Auftraggebers.

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