• Zusicherung Originalbelege

    für Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen
  • Zusicherung

  • Hiermit sichere ich/wir zu, dass sämtliche dem Steuerberater zur Verarbeitung zugeleiteten Belege/Belegdateien, die Eigenschaft "Original" im Rahmen folgender Merkmale besitzen:

    • Dateien: unverändert hochgeladen
    • Scans: Scan vom Papieroriginal (Original liegt vor)
    • Papier: Papieroriginal liegt vor

    Sollten einzelne Belege die o.g. Eigenschaften nicht erfüllen können, so stelle/n ich/wir sicher (z.B. durch Eigenbeleg), dass dem Steuerberater Informationen zukommen, dass weder unberechtigt Vorsteuerabzug stattfindet noch Betriebseinnahmen verkürzt oder Betriebsausgaben unrechtmäßig erhöht werden. 

    Bekannt sind auch folgende Pflichten, die mich/uns als Steuerpflichtige/r treffen:

    • Aufbewahrungspflicht: Fristen gem. §147 AO und 257 HGB
    • Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung und Aufbewahrung (GoBD):
      (vgl. BMF v. 28.11.2019ff)
    • Verfahrensdokumentation: von Verwaltung geforderte Dokumentation über ordnungsgemäße Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen

    Wenn ich/wir mit dem Datenbestand in "DATEV Unternehmen online" (DUO) die GoBD und meine/unsere Aufbewahrungspflichten erfüllen möchte/n, trage/n ich/wir selbständig Sorge für die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Aufbewahrung. Technischer Ansprechpartner für mich/uns ist die DATEV eG, Nürnberg.

    Es gehört somit nicht zum Auftrag des Steuerberaters, dass dieser die vorliegenden Belege auf die Eigenschaft "Original" zu prüfen hat. Ebenso ist der Steuerberater nicht verpflichtet, die o.g. Pflichten zu erfüllen bzw. zu überwachen.

  • Datum*
     . .
    2 digit day, 2 digit month, 4 digit year
  • Unterschrift*
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