Die Anmeldung umfasst ein Vorbereitungswochenende (17. und 18. Mai 2025) mit Übernachtung und zwei Vorbereitungstage (14. Juni und 28. Juni 2025), einen Elternabend am 28. Juni, ein Nachbereitungstermin (wird noch bekannt gegeben) und eine deutsch-israelische Jugendbegegnung in Deutschland zwischen den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Emek Hefer/Israel vom 13.07.2025 bis 26.07.2025.
Während der Jugendbegegnung sind mindestens 4 Nächte in einer Gemeinschaftsunterkunft enthalten, voraussichtlich 3 Tage in Berlin am Ende der Begegnung und 2 Tage zum Auftackt. Die Restlichen Tage der Begegnung erklären Sie sich bereit einen israelischen Gast bei sich aufzunehmen. Der Gast kann im Zimmer des Teilnehmenden untergebracht werden und benötigt nicht zwingend ein eigenes Zimmer. Wenden Sie sich bitte an uns, falls sie deshalb bedenken haben sollen.
Alle Eintrittspreise während des Programms sind Enthalten. Die Verprflegung während des Programms kann durch die Teilnehmenden gestellt werden (Lunchpakete für Teilnehmenden und Gast, sowie evtl. Picknick), wird aber größtenteils gestellt.
Der Teilnahmebetrag für die Maßnahme beträgt 250 €
Versicherung
Für die Maßnahme in Deutschland wird durch den KJR eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Keine Haftung wird übernommen bei SChäden, Verlusten oder Unfällen, die auf vorsätzliches Verhalten, z.B. die Nichtbeachtung der Anweisung der Leitung, zurückzuführen sind. Die Gäste aus dem Emek Hefer sind Auslandskrankenversichert.
Verstöße
Bei unseren Maßnahmen handelt es sich um eine Gruppenveranstaltung, für die bestimmt Regeln gelten. Daher sind der Anordnungen der Leitung zu befolgen. Bei großen Verstößen sind wir berechtigt den Vertrag zu kündigen. Der Reisepreis wird in diesem Fall erstattet, für erbrachte Leistungen können jedoch angemessene Entschädigungen verlangt werden.
Höhere Gewalt
Kann die Reise aufgrund nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nur beeinträchtigt stattfinden, so ist der Teilnehmende, als auch der Veranstalter, berechtigt den Vertrag zu kündigen. Der Reisepreis wird in diesem Fall erstattet, für erbrachte Leistungen können jedoch angemessene Entschädigungen verlangt werden.
Die Maßnahme findet nicht statt, wenn durch höhere Gewalt oder gefärdende Situationen eine Einreise nach Deutschland nicht möglich ist. Die Gefährdungseinschätzung erfolgt mit den israelsichen Partnern und dem Kreis Siegen-Wittgenstein. Falls sonstige Gefährdungslagen (z.B. Pandemie etc.) auftreten, wird die Situation mit Fachpersonal und Experten bewertet und kann ggf. zur Reiseabsage oder Verschiebung führen.
Mängel
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so muss der Mangel während der Reise der Reiseleitung angezeigt werden, um Ansprüche geltend zu machen. Zur Abhilfeleistung ist uns eine angemessene Frist einzuräumen.
Leistungen
Die Leistungen der Reise/Maßnahme sind in der Anmeldung beschrieben. Für Leistungen, die durch externe KooperationsPartnerInnen erbracht werden, können wir keine Haftung übernehmen. Änderungen von Leistungen, die den Grundcharakter der Reise nicht verändern, sind zulässig.
Rücktritt
Ein Rücktritt von der Reise/Maßnahme muss schriftlich erklärt werden. In diesem Fall können wir als Entschädigung den Reisepreis unter Abzug unserer ersparten Aufwendung verlangen. Können wir den frei gewordenen Platz andersweitig belegen, so stellen wir nur die tatsächlich entsandenen Kosten in Rechnung. Der Teilnehmende kann von der Reise kostenlos (schriftlich) zurücktreten, wenn eine wesntliche Reiseleitung nicht erbracht werden.
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Unterzeichnende die Teilnahmebedingungen uneingeschränkt an.
Mit der Unterschrift meldet sich der Teilnehmende verbindlich an. Die Anmeldebestätigung ist noch nicht die Teilnahmebestätigung!