*Bestimmungen zur Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
1. Der Mitgliedsbeitrag wird bei Eintritt fällig.
2. Eine Kündigung kann nur in schriftlicher Form zum Jahresende hin erfolgen unter
Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten.
3. Mit Beginn des neuen Monats wird der Mitgliedsbeitrag in der angegebenen Höhe per Lastschrift eingezogen.
vom angegebenen Konto eingezogen.
4. Beim Austritt aus dem Verein FC Schömberg-Luchse e.V. besteht kein Anspruch auf
Rückzahlung des anteiligen Mitgliedsbeitrages für den Rest des laufenden Jahres.
5. Anfallende Gebühren beim Lastschriftverfahren gehen zu Lasten des Mitglieds, sofern
diese Gebühren nicht vom FC Schömberg-Luchse e.V. zu verantworten sind.