VANLIFE FERROPOLIS Anmeldung Logo
  • 20. - 23. AUGUST 2026

    Ferropolis / Gräfenhainichen

  • Anmeldung für Aussteller der Fachmesse

  • Nach dem Versand dieser unverbindlichen Anmeldung erhalten Sie in den nächsten Wochen unser individuelles verbindliches Angebot.


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  • MESSESTAND-ANMELDUNG FÜR HÄNDLER/AUSSTELLER 

     

    Wir bieten aufgrund unserer Erfahrungen der letzten Jahre für den Messebereich gestaffelte Pakete ab einer Mindestgrundfläche ab 40 m² (6x7 mtr) an.

    Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anmeldung für die folgenden Basispakete:

    Markenpräsentation von Drittanbietern

    Basis des Ausstellerpakets ist die Präsentation der Eigenmarke des angemeldeten Ausstellers. Sollten Marken anderer Anbieter mit präsentiert werden, bitten wir dies unten im Feld "Präsentation Drittanbieter" mit anzumelden. Wir danken für Ihr Verständnis.

     

  • ÜBERSICHT FACHMESSE VANLIFE FERROPOLIS

    die Fachmesse findet auf 28.000 m² in einer zentralen Arena auf Ferropolis statt. (Übersicht Stand 2025)
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  • Übersicht Messe-Pakete

  • BASISPAKET A: 100 m²
    (Platz für 2 Fahrzeuge/Vans)

    Messefläche: 10mtr (Breite) x 10mtr (Tiefe) à 12,00 €/m²:
    1.200,00 € netto zzgl.MwSt

    zzgl. Grundpreis/Nebenkostenpauschale
    200,00 € netto zzgl. MwSt

    Das Basis Paket A inkludiert:

    3x Personalpässe mit Zugang zur Messe und des gesamten Geländes
    2x CarPässe für 2 Fahrzeuge zur Präsentation im Messe-Gelände
    (*Übernachtung auf dem Messegelände ist für Ausstellende möglich)
    - Strom
    - Müllentsorgung
    - Sicherheit/Nachtstreife Messe

  • BASISPAKET B: 60 m²
    (Platz für 1 Fahrzeug/Van)

     

    Messefläche: 10mtr (Breite) x 6mtr (Tiefe) à 12,00 €/m²:
    720,00 € netto zzgl.MwSt

    zzgl. Grundpreis/Nebenkostenpauschale
    200,00 € netto zzgl. MwSt

    Das Basis Paket B inkludiert:

    2x Personalpässe mit Zugang zur Messe und des gesamten Geländes
    1x CarPass für ein Fahrzeug zur Präsentation im Messe-Gelände
    (*Übernachtung auf dem Messegelände ist für Ausstellende möglich)
    - Strom
    - Müllentsorgung
    - Sicherheit/Nachtstreife Messe

  • BASISPAKET E: 40 m²
    (Platz für 1 kleines Fahrzeug)

     

    Messefläche: ca 7mtr (Breite) x 6mtr (Tiefe) à 12,00 €/m²:
    500,00 € netto zzgl.MwSt

    zzgl. Grundpreis/Nebenkostenpauschale
    200,00 € netto zzgl. MwSt

    Das Basis Paket C inkludiert:

    2x Personalpass mit Zugang zur Messe und des gesamten Geländes
    1x CarPass für ein Fahrzeug (Länge max. 6 mtr) zur Präsentation im Messe-Gelände
    (*Übernachtung auf dem Messegelände ist für Ausstellende möglich)
    - Strom
    - Müllentsorgung
    - Sicherheit/Nachtstreife Messe

  • PREMIUMFLÄCHEN: auf Anfrage

    Sie haben Interesse an einer individueller Fläche oder wollen über Premium- & Individualflächen außerhalb der Messe-Arena sprechen um Ihr Unternehmen zu präsentieren? Wir bieten Sonderflächen auf Basis individueller Angebote an.

    Hier finden Sie weitere Informationen zu einem brand-partnership & unseren
    Premium-Flächen

    VANLIFE FERROPOLIS - brand-partnership-Informationen


    Tragen Sie gern Ihre Wunschfläche und Ihre Ideen im Formular ein. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Danke

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  • Zusammenfassung Anmeldung

  •  PARTNER-PAKET - 300,00 € netto zzgl. MwSt

    Um ein erfolgreiches Event zu gestalten, sind starke Partner von entscheidender Bedeutung. Sie tragen dazu bei, derartige Veranstaltungen finanziell zu realisieren und ein unvergessliches Erlebnis für alle Teilnehmenden zu schaffen.

    Ergänzend zu den Basis-Paketen bieten wir allen Ausstellern
    der Fachmesse unser Partnerpaket an. Die Vorteile:
     

     

    - "Kategorie A" Messe-Fläche (prominente(r)e Platzierung im
        Messebereich) 

    - Logo-Integration auf Partner-Tafeln
      Website & Print (
    Plakate, Flyer, Programmheft)

    - inhaltliche / redaktionelle Vorstellung via social media       
      (feedpost,  
    Story)

    - 10x Gästelistentickets (Tagesgäste)

     

  • VIELEN DANK FÜR IHRE UNVERBINDLICHE ANMELDUNG.
    SIE ERHALTEN IN KÜRZE IHR ENTSPRECHENDES VERBINDLICHES ANGEBOT.

     

  • Wichtige Informationen & AGB für Aussteller
     

    1.       Veranstaltungstermin


    20. - 23. August 2026

     

    2.       Venue / Veranstaltungsort
     

    FERROPOLIS

    Ferropolisstraße 1

    06773 Gräfenhainichen

     

    3.       Veranstalter
     

    FOG Productions GmbH

    Georgstraße 39

    09212 Limbach-Oberfrohna

     
    Internet: www.vanlife-ferropolis.de

    E-Mail: info@vanlife-ferropolis.de

     

    4.       Auf- & Abbau
     

    Aufbau

    Donnerstag            10:00 – 20:00 Uhr

    Abbau

    Sonntag bitte nicht vor 16:00 Uhr !

     

    Ein vorzeitiger Aufbau und Abbau während der Veranstaltung sind leider nicht möglich. Das Messe-Gelände ist bis Montag nach Veranstaltung 10:00 aufgrund von Folgeveranstaltungen komplett zu räumen, Fahrzeuge vom Gelände zu entfernen. Bei Nichteinhaltung sind wir gezwungen abzuschleppen. Eine Haftung für eventuelle Transportschäden wird seitens des Veranstalters ausgeschlossen.

     

    Ein vorzeitiger Abbau der Messestände stellt eine Vertragsverletzung dar, in diesem Fall  berechnen wir eine Vertragsstrafe i.h.v. 500,00 € zzgl. USt.

     

    5. Öffnungszeiten Messe-Areal für Besucher / Tagesgäste

    Freitag 21.08.                    10:00 – 19:00 Uhr

    Samstag 22.08.                 10:00 – 19:00 Uhr

    Sonntag 23.08.                  10:00 – 17:00 Uhr

     

     

    6.       Verkehr & Fahrzeuge
     

    Lieferfahrzeuge bekommen einen Lieferanten-Carpass und sind ausschließlich während des Auf- und Abbaus auf dem Messegelände zugelassen.Spätestens 2h vor Einlass für Besucher sind alle Fahrzeuge vom Gelände zu entfernen.

    Ausgenommen sind Fahrzeuge, die Teil der Ausstellung sind, diese werden mit einen entsprechenden Aussteller-Carpass ausgestattet, der sichtbar an der Windschutzscheibe des Kfz platziert werden muss.

    Der Veranstalter behält sich vor, widerrechtlich auf dem Gelände abgestellte Fahrzeuge und/oder Anhänger umgehend kostenpflichtig zu entfernen!

     

     

    7.       Kosten
     

    Sofern nicht Sondervereinbarungen getroffen wurden sind die Kosten für die Standflächen-Kategorien der Standard-Preisliste zu entnehmen. 


    8.       Zahlungsbedingungen
     

    Nach erfolgreicher Registrierung senden wir Ihnen eine Rechnung. Die Zahlungen für die Standmiete/Sponsorleistungen usw. sind unter Angabe der Rechnungsnummer bis zum 31. Mai 2026 auf folgendes Konto zu überweisen:

    Veranstalter:                          FOG Productions GmbH

    Name of Bank:                       VIVID BANK

     

    IBAN:                                    DE47202208000027763343

    BIC:                                      SXPYDEHHXXX

     

    9.   Standplatzierung & Besetzung
     

    Die Standplatzierung erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter nach dessen gestalterischen Gesichtspunkten.

     

    Der Veranstalter behält sich vor, die vom Aussteller oder Händler bzw. dem Aussteller oder Händler zugewiesene Fläche zu verlegen oder in den Abmessungen (ohne Verringerung der zugesicherten m²) zu verändern. Hierfür ergibt sich für den Aussteller nicht das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

     

    Währen der allgemeinen Öffnungszeiten für Besucher  ist zu jeder Zeit zu gewährleisten, dass der Stand vom Standpersonal betreut wird.

     

    Übernachtung an den Messeständen ist ausdrücklich erwünscht. Zusätzliche Campingflächen für Aussteller können durch den Veranstalter angeboten werden - hier bitte Bedarf bis 4 Wochen vor Event anmelden.

     

    10.   Versicherung

    Jeder Aussteller oder Händler ist verpflichtet, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung zur Abdeckung des Transports- und Aufenthaltsrisikos wird empfohlen. Der Veranstalter trägt für die Veranstaltung das allgemeine Haftpflichtrisiko. Er schließt für die Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung für eventuelle Personen- und Sachschäden ab.

     

    11. Markenpräsentation

    ist (soweit nicht anders vereinbart) ausschließlich akkreditieren Partnern/Ausstellern im Bereich des Messegeländes und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung vorbehalten. Jegliche Marken- und/oder Logopräsentation, Beratung, Werbung auf den Campingflächen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter berechtigt, ein Platzverbot auszusprechen und den/die Betroffenen von der Veranstaltung auszuschließen. 

     

    12.   Absage / Rücktritt des Ausstellers
     

    Bei vollständigem oder teilweisem Rücktritt eines Ausstellers nach erfolgter verbindlicher Anmeldung stellt der Veranstalter eine Schadenspauschale in Rechnung.

     

    Schadenspauschale in  % der Standmiete bei Stornierung

    60 bis 31 Tage vor Veranstaltung 50 %

    90 bis 61 Tage vor Veranstaltung 30 %

    120 bis 91 Tage vor Veranstaltung 10 %

     

    13.   AGB
     

    Allen Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Straftaten werden umgehend angezeigt. Der Veranstalter haftet für Sach- und Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und/oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Der Veranstalter haftet nicht gestohlene Gegenstände und Wertsachen.

     

    14.   Höhere Gewalt
     

    Der Veranstalter haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt – falls die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt verschoben, abgebrochen oder gekürzt wird, weist der Veranstalter Besucher und Aussteller umgehend darauf hin. Die Verantwortung des Veranstalters wird hiermit aufgehoben. Jegliche Entschädigungsansprüche gegenüber dem Veranstalter sind in diesem Falle nichtig.

     

    15.   Salvatorische Klausel
     

    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übri­gen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben.

    Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

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