Teilnahmebestätigung
Bestimmungen zur Stempelsteuer gemäß D.P.R: 642/72
Auf allen Teilnahmebestätigungen, Zertifikaten, Befähigungsnachweisen u.A., die im Rahmen der beruflichen Weiterbildung ausgestellt werden und nicht in Zusammenhang mit der Sekundarstufe II des italienischen Bildungssystems stehen (Istruzione secondaria di secondo grado), ist eine Stempelsteuer in Höhe von 16 Euro zu entrichten.
Die Zahlung der Stempelsteuer obligt der Person, die den Kurs oder Lehrgang besucht.
Von der Stempelsteuer befreit sind öffentliche Bedienstete (Landesbedienstete, Angestellte der Bezirksgemeinschaften und Gemeinden, Angestellte der Sanitätsbetriebe und Angestellte des Staates; Arbeitnehmer*innen mit öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag) gemäß Art. 16, Tabelle B des D.P.R. 642/72