• Beleuchtungsförderung

    Bundesförderung für effiziente Gebäude
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    Für den Verwendungsnachweis bitte folgenden Link benutzen: https://form.jotform.com/221631639215351

    Falls Sie technische Schwierigkeiten haben, melden Sie sich bitte bei Tom Oehme unter zuschuss@izaac.energy oder 0173 2074400.

    Dies ist das Formular zur Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für effiziente Beleuchtung.

    Als erste kurze Abfrage, ob Sie die Förderung in Anspruch nehmen können, gibt es eine kurze Checkliste mit den Anforderungen und benötigten Informationen. Bitte fahren Sie mit dem Formular nur fort, sollten Sie alle Punkte mit "ja" beantwortet haben. Bei Unsicherheiten zu einzelnen Punkten kontaktieren Sie uns gerne.

    Das Formular ist je Liegenschaft einmal auszufüllen. Wenn mehrere Gebäude innerhalb einer Liegenschaft umgerüstet werden, wird je Gebäude ein Fördermittelantrag gestellt. Diese Gebäude werden aber zusammen in einem Formular abgearbeitet.

  • *Prüfung durch Energie-Effizienz-Experten von IZAAC.ENERGY

  • Allgemeines

  • Antragsteller

  • Investitionsstandort / Gebäude 1

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  • Gebäude 2

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  • Gebäude 3

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  • Gebäude 4

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  • Gebäude 5

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    • Ausklappen 
    • Hinweise zum Datenschutz

      1. Verantwortlicher, Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten:

      Verantwortliche Stelle:
      Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
      Frankfurter Straße 29-35
      65760 Eschborn
      Telefon: 06196 908-0
      Fax: 06196 908-1800


      Datenschutzbeauftragte/r:
      datenschutz@bafa.bund.de

      2. Datenverarbeitung

      Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen des Zuwendungsverfahrens personenbezogene Daten. Insbesondere werden bei der Antragstellung und bei der Einreichung des Verwendungsnachweises die folgenden personenbezogenen Daten erhoben: 

      • Persönliche Angaben zur antragstellenden Person, Kontodaten, Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum bzw. bei juristischen Personen die Steuernummer, 
      • inhaltliche und technische Angaben zum geplanten Vorhaben samt Standort, Laufzeit sowie Bewilligungszeitraum, Höhe dergeplanten bzw. tatsächliche Ausgaben für die Investition,
      • Persönliche Angaben zu anderen Projektbeteiligten.

      Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dem Zweck, das Zuwendungsverfahren im Rahmen der für das BAFA als Bewilligungsbehörde geltenden Vorschriften ordnungsgemäß durchführen zu können. Dies beinhaltet insbesondere die Verarbeitung und Auswertung der Daten zum Zweck: 

      • der Prüfung und Bescheidung des Förderantrags und der Auszahlung der Zuwendung sowie der Durchführung des Verwaltungsverfahrens im Übrigen (ggf. einschließlich der Rückabwicklung von zu Unrecht bewilligten Zuwendungen und der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren), 
      • der Vermeidung von Doppelförderungen, 
      • der Durchführung der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Erfolgskontrollen (ggf. einschließlich Stichprobenprüfungen vor Ort, statistischer Auswertung, Monitoring und Controlling sowie Evaluierung des Förderprogramms), 
      • der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Überwachung der Mittelverwendung (Zuwendungsdatenbank des Bundes), 
      • der Erfüllung von Mitteilungspflichten an die Finanzbehörden nach § 93a Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung).

      Die Verarbeitung der Daten zu den vorstehend genannten Zwecken ist zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des BAFA als Bewilligungsbehörde erforderlich und beruht insoweit auf Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). In Bezug auf die nach Maßgabe von § 8 Mitteilungsverordnung erhobenen Daten (u.a. Steueridentifikationsnummer) beruht die Verarbeitung auf § 93a Absatz 1 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit der Mitteilungsverordnung.

      Die erhobenen Daten werden für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen bzw. das Verfahren beendet worden ist.

      3. Empfänger der Daten (Kategorien)

      Innerhalb des BAFA erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die mit der Bearbeitung des Vorgangs im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung befasst sind.

      Darüber hinaus übermittelt das BAFA im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung einzelne Daten an andere öffentliche Stellen:

      • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) 
      • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 
      • Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

      Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs übermittelt das BAFA personenbezogene Daten an die Deutsche Bundesbank und an die Bundeskasse.

      Im Rahmen der Durchführung der haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erfolgskontrollen kann das BAFA personenbezogene Daten an öffentliche Stellen weitergeben, die mit einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrundeliegenden Angaben betraut sind (z. B. Bundesrechnungshof).

      Aufgrund haushaltsrechtlicher Vorschriften werden darüber hinaus projektbezogene Daten zu der geförderten Maßnahme in einem zentralen System des Bundes gespeichert und genutzt (Zuwendungsdatenbank des Bundes). Dies betrifft die folgenden Daten: Thema des Vorhabens, Zuwendung empfangende Person und ausführende Stelle, für die Durchführung des Vorhabens verantwortlichen Projektleiter, Bewilligungszeitraum, Höhe der Zuwendung und Eigenbeteiligung der Zuwendung empfangenden Person. Die in die Zuwendungsdatenbank des Bundes übertragenen Daten können von folgenden zugriffsberechtigten Stellen des Bundes eingesehen werden: Mitglieder des Deutschen Bundestages, andere fördernde öffentliche Stellen und Stellen, die mit einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrundeliegenden Angaben betraut sind (z. B. Bundesrechnungshof), sowie -ausschließlich für statistische Zwecke - die damit beauftragte Einrichtung. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung von haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erfolgskontrollen sowie zur Erfüllung von Auskunftsansprüchen des Deutschen Bundestages genutzt. Abgeordnete des Bundestages (MdB) haben bezüglich ihres Wahlkreises technisch die direkte Möglichkeit des Zugriffs auf Daten der Zuwendungsdatenbank. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Zuwendungsdatenbank des Bundes liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Scharnhorststraße34-37, 10115 Berlin.

      Auf Grundlage von § 93a Absatz 1 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung) übermittelt das BAFA die in § 8 Mitteilungsverordnung genannten Daten an die zuständigen Finanzbehörden.

      Ergeben sich bei der Bearbeitung des Verfahrens tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht einer Straftat (insbesondere Betrug bzw. Subventionsbetrug) oder Ordnungswidrigkeit begründen, kann das BAFA personenbezogene Daten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermitteln.

      Zum Zweck der technischen Unterstützung sowie für das Hosting des Antragsportals arbeitet das BAFA mit einem Dienstleistungsunternehmen (für Auftragsbearbeitung verantwortliche Person) zusammen, der hinreichend Garantien dafür bietet, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung der Daten im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgt und der Schutz Ihrer Rechte gewährleistet ist (Artikel 28 DSGVO).

      Die Daten werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Eine Datenübermittlung an Drittstaaten findetnicht statt.

      4. Betroffenenrechte

      Als betroffene Person haben Sie das Recht, Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO), die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO) und sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO).

      Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 9 BDSG der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mit Sitz in Bonn. 

    • Ausklappen 
    • Persönliche Erklärungen

      Erklärungen zur geplanten Maßnahme/n

      Ich erkläre wahrheitsgemäß, dass

      • ich zum Zeitpunkt der Antragstellung für die beantragte/n Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung EnergieeffizienteGebäude (BEG EM) einen der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrag (insbesondere Kaufvertrag,Werkvertrag) mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur Förderzusage und Datum der Maßnahmenumsetzungabgeschlossen habe, 
      • keine behördliche Genehmigung für die durchzuführende/n Einzelmaßnahme/n erforderlich ist, bzw. - sofern eine behördliche Genehmigung erforderlich ist - sie auf Verlangen vorgelegt werden kann,
      • ich Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils bin, auf oder in dem die Einzelmaßnahme/n errichtet bzw. durchgeführt wird/werden und als Mieter / Pächter des Anwesens eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers für die Errichtung und den Betrieb der Anlage/n besitze oder
      • ich als Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor) vom Eigentümer, Pächter oder Mieter mit der Durchführung der Einzelmaßnahme/n im Rahmen der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG EM) beauftragt wurde,
      • ich als Energiedienstleistungsunternehmen als Contractor antragsberechtigt bin. Den / Die Contractingnehmer habe ich daraufhingewiesen, dass ich die Förderung für die Einzelmaßnahme/n im Rahmen der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEGEM) in Anspruch nehmen will.
      • die Anlage/n zur Wärmeerzeugung aus marktgängigen Komponenten bzw. Bauteilen besteht/bestehen und kein/e Prototyp/en ist/ sind,
      • die Anlage/n zur Wärmeerzeugung nicht gebraucht ist/sind oder wesentliche Anlagenteile nicht gebraucht erworben werden,
      • ich kein Hersteller von Anlage/n zur Wärmeerzeugung oder deren spezifischer Komponenten bin oder
      • ich als Hersteller von Anlage/n zur Wärmeerzeugung oder deren Hauptkomponenten den Antrag als Contractor für eine Investition stelle, welche der Bereitstellung von Nutzenergie für Contractingnehmer dient, die ihrerseits antragsberechtigt wären.

      Persönliche Erklärungen

      Ich erkläre wahrheitsgemäß, dass ich die „Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude“ in der aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen habe,

      • der beantragte Zuschuss nicht abgetreten wurde und nicht abgetreten wird,
      • ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und sie durch geeignete Unterlagen belegen kann,
      • ich die Zahlung nicht eingestellt habe und über mein Vermögen kein Insolvenzverfahren unmittelbar bevorsteht, beantragt oder eröffnet worden ist bzw. ich keine Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder § 284 Abgabenordnung abgegeben habe oder zuderen Abgabe verpflichtet bin,
      • dass ich in der Lage bin, die gesamten zuwendungsfähigen sowie nicht zuwendungsfähigen Ausgaben der zu fördernden Investitionsmaßnahme/n zu tragen,
      • ich bzw. mein Unternehmen nicht nach den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen bzw. nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung von der Gewährung von Beihilfen ausgeschlossen bin,
      • ich damit einverstanden bin, dass sämtliche mit dem Antrag oder im weiteren Verfahren eingereichten Unterlagen dem BAFA und dem BMWK insbesondere auch zur Weitergabe an den Bundestag und zu Veröffentlichungszwecken zur Verfügung stehen,
      • ich damit einverstanden bin, dass alle im Zusammenhang mit der Förderung bekannt gewordenen Daten und Nachweise vom BAFA, dem BMWK oder einer von einem der beiden beauftragten Stelle auf Datenträger gespeichert werden können; darüberhinaus dürfen sie von ihnen oder in ihrem Auftrag für Zwecke der Statistik, der Evaluierung bzw. wissenschaftlichen Untersuchungen und der Erfolgskontrolle für die Wirksamkeit des Förderprogramms verwendet und ausgewertet werden,
      • ich damit einverstanden bin, dass die Auswertungsergebnisse veröffentlicht und an den Bundestag, an Einrichtungen des Bundes und der Europäischen Union weitergeleitet werden,
      • ich damit einverstanden bin, dass ich auf Nachfrage, insbesondere im Rahmen einer Evaluierung, weitergehende Auskünfte erteile,
      • ich damit einverstanden bin, dass meine Adresse und Antragsdaten zum Zweck der Überprüfung der Kumulierungsbegrenzung ansonstige öffentliche Stellen weitergegeben werden, die vergleichbare Förderprogramme durchführen.

      Mir ist bekannt, dass

      • die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung nach dieser Förderrichtlinie und einer Förderung nach der Kommunalrichtlinie sowie der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), einer Bundesförderung für Wärmenetze (z. B. Erneuerbare Energien – Premium, Wärmenetzsysteme 4.0, Bundesförderung für effiziente Wärmenetze), den Vorgängerprogrammen (CO2-Gebäudesanierungsprogramm/EBS-Programme, Marktanreizprogramm (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE), Heizungsoptimierung (HZO)) oder dem Förderprogramm „Zuschuss Brennstoffzelle“ für dieselben förderfähigen Ausgaben nicht möglich ist, 
      • eine Kumulierung mit § 35 c Einkommenssteuergesetz (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden) nicht zulässig ist.
      • zu Unrecht - insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen des Zuwendungsbescheides - erhaltene Bundeszuschüsse nach den für Zuwendungen des Bundes geltenden Bestimmungen an das BAFA zurückzuzahlen sind.

      Erklärungen zu den subventionserheblichen Tatsachen (für Betriebe und Unternehmen)

      Mir ist bekannt, dass

      • die beantragte Förderung eine Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) ist und ich Subventionsnehmer/in im Sinne des StGB bin,
      • Subventionsbetrug nach § 264 StGB strafbar ist. Ich habe ferner davon Kenntnis genommen, dass die unter "Erläuterungen zur Strafbarkeit des Subventionsbetruges" aufgeführten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 StGB sind und unrichtige und/oder unvollständige Angaben oder das Verschweigen von nachträglichen Änderungen zu subventionserheblichen Tatsachen eine Strafbarkeit nach § 264 StGB nach sich ziehen können,
      • ich verpflichtet bin, dem BAFA unverzüglich alle Änderungen hinsichtlich der unter "Erläuterungen zur Strafbarkeit des Subventionsbetruges" aufgeführten subventionserheblichen Tatsachen mitzuteilen. Derartige Änderungen sind gegenwärtig
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  • Unserer Honorar: {honorar} €

    Ihr maximaler Zuschuss: {zuschussGesamt} €

    davon:

    Beleuchtung: {zuschussBeleuchtung} €

    Fachplanung: {zuschussFachplanung} €

  •  

    Auftraggeber (AG):

    {NameOrganisation}

    {anrede} {nameAntragsteller}
    {StrUndHNrAntragsteller}
    {PLZAntragsteller} {ortAntragsteller}

    Auftragnehmer (AN):

    IZAAC.GRANTS GmbH


    Bei den Mühren 69A
    20457 Hamburg


    Hamburg, {heuteText}
     
    Angebot für die Unterstützung bei Beleuchtungsfördermitteln durch einen Energie-Effizienz-Experten


    Hiermit erhalten Sie ein vorläufiges Angebot für die Unterstützung durch einen Energie-Effizienz-Experten bei Beleuchtungsfördermitteln nach BAFA BEG Sanierung Nichtwohngebäude.
     
    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an:
     
    Tom Oehme
    Partner Fördermittel & Energie-Effizienz-Experte
    tom.oehme@izaac.energy
    +49 (0) 40 6963599-61


    Projektzeitraum, Termine

    Nach Klärung der wesentlichen Randbedingungen wird zwischen AG und AN einvernehmlich ein verbindlicher Projektzeitplan vereinbart. Nach erfolgter Beauftragung können wir sofort mit der Bearbeitung beginnen.
    Überschlägig werden die folgenden Bearbeitungszeiten angenommen:

    • Technische Projektbeschreibung / Antragsstellung: 1 Woche
    • Technischer Projektnachweis / Verwendungsnachweis: 1 Woche

     

    Angebotsgültigkeit

    Gültigkeit dieses Angebots ist auf 2 Wochen nach Angebotsstellung befristet.

     

    Leistungsbild Fördermittelantrag Beleuchtung BAFA BEG Sanierung Nichtwohngebäude

      Pos.   Beschreibung   Honorar
      1

      Projektbeschreibung durch einen Energie-Effizienz-Experten

      Antragsstellung durch Bevollmächtigung

      {zuschussHonorar},00 €
      2

      Projektnachweis durch einen Energie-Effizienz-Experten

      Verwendungsnachweis durch Bevollmächtigung

      {zuschussHonorar},00 €
     

      Summe

      {honorar},00 €

    Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Alle Leistungen werden monatlich nach Leistungsstand abgerechnet.

     

    Fördermittelrelevante Hinweise

    Die Leistungen des Energie-Effizienz-Experten sind nach BAFA BEG Sanierung Nichtwohngebäude bis zu 50 % förderfähig.

    Dies ist begrenzt auf 2,50 €/m² Zuschuss je Nettoraumfläche.

    Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Projektabschluss, Einreichung des Verwendungsnachweises und nach der Zahlung des Gesamtrechnungsbetrages.

     

    Änderungen und besondere Leistungen

    Bei Änderungen des Leistungsumfangs, bei wesentlichen Änderungen von abgeschlossenen Grundleistungen und bei Erbringung von besonderen Leistungen ist ein angemessenes Honorar im Einzelfall zu vereinbaren.

     

    Zahlungen

    Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage netto nach Rechnungseingang beim AG. Zeiten für Schulungen, Fortbildungen, Qualitätssicherungen und betriebliche Maßnahmen sind prozentual in den kalkulierten Tagen bzw. Leistungen enthalten.

     

    Gewährleistung und Haftpflichtversicherung

    IZAAC.ENERGY verpflichtet und erklärt sich im Rahmen der Beratung zur hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutralen Beratung gegenüber dem AG. IZAAC.ENERGY erklärt, dass eine Beraterhaftpflichtversicherung im Rahmen der Beratung vorliegt.

     

    Arbeitsbedingungen

    Der AN erfüllt alle gesetzlichen Verordnungen und Vorschriften zum Schutz seiner Arbeitnehmer und zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes.
    Salvatorische Klausel / Gerichtsstand / Schriftformklausel
    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Ergänzungen und / oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gerichtsstand ist Hamburg.

     

    Kündigung

    Bei einer Kündigung durch den AG gilt § 648 BGB. Der AN hat in diesem Fall Anspruch auf vertragsmäßige Vergütung aller bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen.

     

    Projektleistungen des Auftraggebers

    Der AG stellt die folgenden Leistungen zur Verfügung:

    • Bereitstellung aller für die Bearbeitung relevanten und verfügbaren Informationen, sowie insbesondere technische Daten aller Planungsdaten vorzugsweise elektronisch (Excel, Word, DWG, PDF, etc.).
    • Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners
    • Unterstützung bei Kontakten mit zuständigen Behörden und anderen fachlich Beteiligten
    • Die vollständigen Bestandsunterlagen
    • Alle Planungsunterlagen sofern verfügbar

    Der AG verpflichtet sich, dem AN die für die Bearbeitung des Auftrages notwendigen Daten und Unterlagen vollständig, in übersichtlicher und ggf. aufbereiteter Form zeitnah zur Verfügung zu stellen. Der AG verpflichtet sich, einen Ansprechpartner für den AN zu benennen und Sorge dafür zu tragen, dass dieser zeitlich, fachlich und juristisch in der Lage ist, die benötigten Daten und Unterlagen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Führt die Nichterreichbarkeit und/oder fehlende Reaktion des AG auf Anfragen und Kontaktversuche des AN zu einem Mehraufwand des AN, so ist dieser mit o.a. Verrechnungssätzen zusätzlich zu vergüten. Dieser Mehraufwand ist nicht Bestandteil der kalkulierten Beratungsleistung.

     

    Geistiges Eigentum

    Im Angebot enthaltene Konzepte und dokumentierte Ergebnisse von Untersuchungen in Form von Berichten, die mit den speziellen Kenntnissen und Erfahrungen der IZAAC.ENERGY By Initialize GmbH erstellt wurden, haben einen „geistig – schöpferischen Gehalt“, der den der üblichen Dokumente übersteigt. Daher sind Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Dokumente, Verwertung und Mitteilung ihrer Inhalte verboten, soweit dies nicht ausdrücklich gestattet wird. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Die betreffenden Dokumente werden mit entsprechendem Hinweis „Weitergabe sowie Vervielfältigung dieses Dokuments, Verwertung und Mitteilung seines Inhalts sind verboten, soweit nicht ausdrücklich gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte für den Fall der Patent-, Gebrauchsmuster- oder Designeintragung vorbehalten. Schutzvermerk gem. ISO 16016
    beachten.“ gekennzeichnet.

  • Das Übermitteln der Daten kann bis zu mehrere Minuten dauern. Bitte Fenster solange nicht schließen.

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